Vogelgrippe:
Weltweite Verbreitung |
Vogelgrippe
Influenza A (H5N1) - Aktueller Situationsbericht
Stand:
23.02.2006
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In
der Schweiz: Aktuelle Lage beim Vögeln |
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Trotz
der Eindämmungsmassnahmen, die zu Beginn des Jahres 2004 ergriffen
wurden, kommt es im asiatischen Raum immer wieder zu Ausbrüchen von
Vogelgrippe in Geflügelbeständen. Vom Zeitpunkt des ersten Auftretens
der Vogelgrippe Ende 2003 bis zum Frühling 2005 haben sich die Ausbrüche
der aviären Influenza auf Geflügelbestände des ostasiatischen
Raumes beschränkt. |
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In der Folge wurde eine Ausbreitung nach Westen
beobachtet und im Oktober 2005 traten die ersten Fälle von H5N1 in
Europa auf, wobei sich die Ausbrüche auf Osteuropa beschränkten.
Im
Januar 2006 wurden Ausbrüche beim Tauben im Irak gemeldet.
Anfang
Februar 2006 hat die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) einen
Ausbruch von Vogelgrippe H5N1 in einem industriellen Geflügelbestand
in Nigeria bestätigt. Seit Mitte-Februar, hat die OIE den Nachweis
des H5N1-Virus bei toten wilden Vögel in sechs Ländern der Europäische
Union (Deutschland, Frankreich, Italien, Griechenland, Österreich
und Slowenien) sowie in Ägypten, Aserbaidschan, Bulgarien, Iran bestätigt.
Zudem wurden Ausbrüche beim Geflügel in Indien, Malaysia, Rumänien
und in der Türkei bestätigt.
Aktuelle
Lage beim Menschen |
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In
China, Indonesien, Irak, Kambodscha, Thailand, der Türkei und Vietnam
ist das Virus in seltenen Fällen vom Geflügel auf den Menschen
übertragen worden. Die Übertragung erfolgte hauptsächlich
durch Kontakt zu infiziertem Geflügel und dessen Ausscheidungen (Sekrete,
Kot).
Nach
offiziellen Angaben der WHO haben sich in den sieben Ländern seit
Anfang 2003 170 Personen mit dem Vogelgrippevirus angesteckt - 92 davon
verstarben.
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In
der Schweiz ist das Vogelgrippevirus weder in Geflügelbeständen
noch bei wildlebenden Vögeln aufgetreten. Es wurden auch keine Fälle
beim Menschen verzeichnet. |
Solange sich
das Vogelgrippevirus nicht dahingehend verändert, dass es von Mensch
zu Mensch übertragbar wird, besteht für die Schweizer Bevölkerung
ohne Kontakt zu infiziertem Geflügel kein erhöhtes Infektionsrisiko.
In
der Schweiz getroffene Massnahmen zur Verhinderung von Ausbrüchen
der Vogelgrippe |
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Das
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat verschiedene Massnahmen
getroffen, um eine Einschleppung der Vogelgrippe in die Schweiz zu verhindern.
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Kernpunkt ist ein seit Januar 2004 bestehender und laufend der aktuellen
Lage angepasster Importstopp für lebende Vögel, Geflügelfleisch
und Geflügelnebenprodukte aus den von Vogelgrippe betroffenen Gebieten.
Weiter wurde im August 2005 ein Kaskadenplan erarbeitet, welcher situationsbezogene
Massnahmen zur Verhinderung eines Ausbruchs oder zur Eindämmung der
Vogelgrippe vorgibt. |
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Seit
zwei Jahren werden Wildvögel und Nutzgeflügel in Zusammenarbeit
mit dem Referenzlaboratorium an der Hochschule,Universität Zürich untersucht.
Das Überwachungsprogramm wurde im September 2005 auf Zugvögel
ausgedehnt. Bis 22.02.2006 sind in der Schweiz keine mit H5N1 infizierten
Vögel gefunden worden. Ab dem 20. Februar wird erneut ein - vorerst
unbefristetes - Freilandhalteverbot für Geflügel in der Schweiz
in Kraft treten.
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Quelle:
Bundesamt für Gesundheit (BAG), Bundesamt für das Veterinärwesen
(BVET), Schweiz BAG BVET März 2006 |
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