Klima im Wandel - Climate Change
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Klimakonferenz-COP12 Nairobi 2006

Die zwölfte Weltklimakonferenz fand vom 6. bis zum 17. November 2006 in Nairobi statt. Auf ihrer Tagesordnung stand die Ausarbeitung einer Terminplanung zur Festlegung der Emissionsreduktionsziele für die Zeit nach 2012.

Ein weiteres wichtiges Verhandlungsthema in Nairobi war die Anpassung an den Klimawandel. Dabei standen insbesondere die konkreten Massnahmen sowie die Frage der Finanzierung für die Entwicklungsländer zur Debatte.

Zum Auftakt der 12. Weltklimakonferenz in Nairobi erklärt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel:

"Der Klimawandel findet statt und er schreitet sehr viel schneller voran, als die Wissenschaft noch vor kurzem angenommen hat. Die gute Nachricht: wir können etwas gegen den Klimawandel tun und zugleich wirtschaftlich wachsen. Wenn wir nicht handeln, werden die Kosten des Klimawandels unsere Wirtschaft unvertretbar belasten.

Dies hat der Stern-Bericht gerade eindrucksvoll bestätigt. In den kommenden 10 bis 15 Jahren müssen wir eine Trendumkehr bei den Emissionen erreichen, um den globalen Temperaturanstieg auf 2 Grad zu begrenzen und zugleich mit den Folgen des unabwendbaren Klimawandels umzugehen. In Nairobi muss die Staatengemeinschaft Konsequenzen aus diesen Tatsachen ziehen und handeln."

"Bis 2009 muss sich die Staatengemeinschaft auf Nachfolgeregelungen auf der Basis des Kyoto-Protokolls für die Zeit nach 2012 geeinigt haben, das alle wesentlichen Emittenten angemessen einbezieht. Bis 2007 wollen wir uns auf ein Verhandlungsmandat einigen. Dafür müssen wir in Nairobi das Fundament legen."

"Dieses Verhandlungsmandat muss attraktive Elemente für alle Staaten enthalten, um sie zur Teilnahme an einem künftigen Klimaschutzregime zu bewegen. Zugleich muss es den Rahmen beschreiben, in dem sich die Beiträge der Staaten bewegen müssen. Historische Verantwortung, Entwicklungsstand, Pro-Kopf-Emissionen und Möglichkeiten zur Minderung von Emissionen sind Kriterien, anhand derer die Beiträge einzelner Staaten differenziert werden können."

"Vom Klimawandel sind besonders die Länder betroffen, die am wenigsten zu ihm beigetragen haben und die am wenigsten in der Lage sind, mit seinen Folgen umzugehen. In Nairobi müssen wir diesen Ländern helfen, die Folgen des Klimawandels besser zu bewältigen. Der unter dem Kyoto-Protokoll eingerichtete Anpassungsfonds muss zügig konkrete Projekte unterstützen."

Die 12. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und die 2. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls finden vom 6.-17. November 2006 auf dem UN-Gelände in Nairobi statt. Erwartet werden ca. 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den Vertragsparteien, der Wissenschaft, den Umwelt- und Wirtschaftsorganisationen sowie den Medien. Das Ministersegment findet vom 15.-17. November 2006 statt. Die deutsche Delegation wird von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel geleitet. Ihr gehören neben Expertinnen und Experten aus den Ministerien und von Forschungsinstituten auch Bundestagsabgeordnete und Vertreter der Bundesländer an.

Mit Kenia ist erstmals ein Land der Subsahara Gastgeber einer Klimakonferenz. Eine Region, in der die Auswirkungen des Klimawandels mit sich ausbreitenden Wüsten, veränderten Niederschlagsmustern und knapper werdenden Süsswasservorkommen bereits heute deutlich spürbar sind. Die Ausgestaltung des Anpassungsfonds steht für den Gastgeber ganz oben auf der Agenda. Der Anpassungsfonds ist ein innovatives Instrument zur Finanzierung von Projekten, die Entwicklungsländern die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erleichtern sollen. Er wurde unter dem Kyoto-Protokoll eingerichtet und speist sich aus einer 2-Prozentigen Abgabe auf CDM-Projekte. Dieser Fonds könnte zukünftig als Vorbild für andere selbstfinanzierende Instrumente dienen. Bis zum Jahr 2012 werden voraussichtlich zwischen 200 und 400 Mio. US $ in dem Fonds zur Verfügung stehen. Geberländer können zusätzliche Beiträge leisten.

Es sind noch viel Forschung und Erfahrungsaustausch erforderlich, um sowohl in Entwicklungs- als auch in Industrieländern auf gesicherter Basis zu entscheiden, welche Anpassungsmassnahmen die geeigneten sind, z.B. ob es sinnvoller ist einen höheren Damm gegen steigende Meeresspiegel zu bauen oder die Bevölkerung umzusiedeln. Aus diesem Grunde soll die Vertragsstaatenkonferenz einen Beschluss zum 5-Jahres-Arbeitsprogramm zu wissenschaftlich-technischen Aspekten zu Klimafolgen, Anfälligkeiten, Anpassung fassen. Verabschiedet werden soll eine Liste mit konkreten Aktivitäten. Dabei wird es darauf ankommen, auf der Grundlage einer fundierten Analyse möglichst rasch zu praktischen Projekten zu gelangen.

Um dem Klimawandel adäquat begegnen zu können sind Technologien unverzichtbar. In Nairobi wird festgelegt werden, wie die Arbeit der Expertengruppe zu Technologietransfer fortgesetzt wird. Diese Arbeitsgruppe hat in den vergangenen Jahren wertvolle Grundlagenarbeit geleistet, z.B. damit Entwicklungsländer wissen, welche Technologien existieren und welche in ihrer speziellen Entwicklungssituation geeignet sind, mehr Klimaschutz zu realisieren. Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass diese erfolgreiche Arbeit auch in Zukunft weitergeführt wird. Für eine nachhaltige, klimagerechte Entwicklung in den Entwicklungsländern wird jedoch staatliche Entwicklungshilfe alleine nicht ausreichen. Es muss auch darum gehen, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, die Investitionen des privaten Sektors in Entwicklungsländern, z.B. in Erneuerbare Energien, befördern.

Eine Möglichkeit, Investitionen in Entwicklungsländern zu fördern, ist der CDM. Bisher finden jedoch nur wenige CDM-Projekte in Afrika statt. Die Vertragsstaatenkonferenz in Nairobi wird erörtern, welche Möglichkeiten es gibt, mehr Anreize für Projekte in Afrika zu schaffen. Aus deutscher Sicht sollten die afrikanischen Länder insbesondere darin unterstützt werden, Institutionen zu schaffen und konkrete Projektideen zu entwickeln und umzusetzen. So entstehen attraktive Rahmenbedingungen für Investoren, die Emissionsminderungen durch CDM-Projekte realisieren wollen.

Eine nachhaltige Entwicklung ist dauerhaft nur möglich und Anpassung an den Klimawandel ist nur finanzierbar, wenn gleichzeitig die Treibhausgasemissionen so gemindert werden, dass der globale Temperaturanstieg auf 2 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit begrenzt wird. Der Wachstumstrend der Treibhausgasemissionen muss gebremst und binnen der nächsten 10-15 Jahre umgekehrt werden. Industrieländer tragen hierfür die Hauptverantwortung. Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts müssen die Emissionen im Vergleich zu 1990 mindestens halbiert werden. Handeln ist dringend erforderlich.

Bis 2009 muss sich die Staatengemeinschaft auf ein Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 einigen, dass auf der Architektur des Kyoto-Protokolls aufbaut und die Kohlenstoffmärkte sichert. Dies kann nur gelingen, wenn im Jahr 2007 ein Mandat für ein Verhandlungspaket erteilt wird. Dieses muss attraktive Elemente für alle Staatengruppen enthalten.

Zugleich müssen alle wichtigen Emittenten zur Emissionsbegrenzung beitragen, differenziert nach Kriterien wie der historischen Verantwortung, dem Entwicklungsstand, den Pro-Kopf-Emissionen und der Minderungsfähigkeit. In Nairobi finden die zweite Sitzung der Ad Hoc Arbeitsgruppe des Kyoto-Protokolls zu künftigen Verpflichtungen von Industrieländern und der zweite Workshop des Dialogs unter der Klimarahmenkonvention über langfristige gemeinsame Anstrengungen im Klimaschutz statt. Beide bereiten das Verhandlungsmandat für das kommende Jahr vor.

Die Ad hoc Arbeitsgruppe des Kyoto-Protokolls wird sich mit wissenschaftlichen Szenarien zum erforderlichen Umfang zukünftiger Verpflichtungen, den Emissionsentwicklungen der Industriestaaten sowie deren Möglichkeiten beschäftigen, ihre Treibhausgasemissionen zu mindern. Wichtige Quelle werden die Sachstandsberichte des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimawandel (IPCC)1 und Untersuchungen zu Kosten des Handelns und des Nichthandelns sein.

Ausserdem wird die Gruppe an der Erstellung eines Arbeitsprogramms für die kommenden Jahre arbeiten. Deutschland strebt die Verabschiedung eines Arbeitsprogramms an, das eine zielgerichtete Diskussion über die globale Herausforderung, die möglichen und notwendigen Anteile aller Länder an einem künftigen Regime und die hierfür erforderlichen Fortentwicklungen des bestehenden Regimes ermöglicht.

Auf der Agenda des zweiten Workshops unter der Klimarahmenkonvention stehen die Themen "Entwicklungsziele nachhaltig erreichen" und "Marktmechanismen effektiv nutzen". Dies bietet die Möglichkeit, den Zusammenhang von nachhaltiger, klimafreundlicher Energiepolitik und Entwicklungspolitik zu erörtern und auszuloten, durch welche Instrumente ausreichende Marktanreize für eine klimaverträgliche Entwicklung gegeben werden können.

Paradebeispiel für Marktanreize sind die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls (Emissionshandel, CDM und JI). Im Dialog können auch Entwicklungsländer und die Kyoto-Nicht-Ratifizierer ihre Vorschläge zur Diskussion stellen, wie die Klimarahmenkonvention weiter entwickelt werden kann.

Auch im Rahmen der überprüfung des Kyoto-Protokolls sollen Elemente eines künftigen Klimaschutzübereinkommens erörtert werden.

Fragen sind z.B.: Reichen die im Kyoto-Protokoll vereinbarten Massnahmen aus, um gefährlichen Klimawandel zu vermeiden?

Wie kann der CDM in einer kommenden Verpflichtungsperiode noch effizienter und attraktiver gestaltet werden?

Wie soll der Flugverkehr in ein künftiges Regime integriert werden?

Welche Rolle sollen Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft nach 2012 spielen?

Deutschland möchte in Nairobi einen Prozess möglichst analog zu dem in der Ad hoc Arbeitsgruppe vereinbaren, in dem die genannten Fragen diskutiert werden können.

über die politischen Schwerpunkte hinaus stehen weitere Themen auf den Tagesordnungen. So wird weiter an Vorschlägen gearbeitet, wie die Verhinderung von Entwaldung in Entwicklungsländern in ein künftiges Regime integriert werden kann. Die Verhandlungen über die Massnahmen zum Kapazitätsaufbau und zur wirtschaftlichen Differenzierung, die durch den "Special Climate Change Funds" finanziert werden sollen, sollen abgeschlossen werden. Es wird überprüft, ob die Vertragsparteien, besonders die Industriestaaten ihre Berichtspflichten vertragsgemäss erfüllt haben. Und es stehen technische Fragen an, z.B. die Ausgestaltung der Treibhausgasinventare.

Quelle: Umweltbundesamt (UBA), Deutschland, November 2006

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Nairobi 2006: United Nations Climate Change Conference (COP 12 ) United Nations Framework Convention on Climate Change The Climate Change Projects Office (CCPO)
is jointly funded by the Department of Trade and Industry (DTI)
and the Department for Environment, Food and Rural Affairs (Defra)
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