Klima
im Wandel - Climate Change
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Klimakonferenz COP12: Nairobi (Kenia) 2006 |
Klimakonferenz-COP12:
Nairobi 2005 Auftakt |
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Klimakonferenz COP12: Nairobi (Kenia) 2006 |
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Klimakonferenz-COP12
Nairobi 2006
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Die
zwölfte Weltklimakonferenz fand vom 6. bis zum 17. November 2006 in
Nairobi statt. Auf ihrer Tagesordnung stand die Ausarbeitung einer Terminplanung
zur Festlegung der Emissionsreduktionsziele für die Zeit nach 2012.
Ein
weiteres wichtiges Verhandlungsthema in Nairobi war die Anpassung an den
Klimawandel. Dabei standen insbesondere die konkreten Massnahmen sowie
die Frage der Finanzierung für die Entwicklungsländer zur Debatte.
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Zum
Auftakt der 12. Weltklimakonferenz in Nairobi erklärt Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel:
"Der
Klimawandel findet statt und er schreitet sehr viel schneller voran, als
die Wissenschaft noch vor kurzem angenommen hat. Die gute Nachricht: wir
können etwas gegen den Klimawandel tun und zugleich wirtschaftlich
wachsen. Wenn wir nicht handeln, werden die Kosten des Klimawandels unsere
Wirtschaft unvertretbar belasten. |
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Dies
hat der Stern-Bericht gerade
eindrucksvoll bestätigt. In den kommenden 10 bis 15 Jahren müssen
wir eine Trendumkehr bei den Emissionen erreichen, um den globalen Temperaturanstieg
auf 2 Grad zu begrenzen und zugleich mit den Folgen des unabwendbaren Klimawandels
umzugehen. In Nairobi muss die Staatengemeinschaft Konsequenzen aus diesen
Tatsachen ziehen und handeln."
"Bis
2009 muss sich die Staatengemeinschaft auf Nachfolgeregelungen auf der
Basis des Kyoto-Protokolls für die Zeit nach 2012 geeinigt haben,
das alle wesentlichen Emittenten angemessen einbezieht. Bis 2007 wollen
wir uns auf ein Verhandlungsmandat einigen. Dafür müssen wir
in Nairobi das Fundament legen."
"Dieses
Verhandlungsmandat muss attraktive Elemente für alle Staaten enthalten,
um sie zur Teilnahme an einem künftigen Klimaschutzregime zu bewegen.
Zugleich muss es den Rahmen beschreiben, in dem sich die Beiträge
der Staaten bewegen müssen. Historische Verantwortung, Entwicklungsstand,
Pro-Kopf-Emissionen und Möglichkeiten zur Minderung von Emissionen
sind Kriterien, anhand derer die Beiträge einzelner Staaten differenziert
werden können."
"Vom
Klimawandel sind besonders die Länder betroffen, die am wenigsten
zu ihm beigetragen haben und die am wenigsten in der Lage sind, mit seinen
Folgen umzugehen. In Nairobi müssen wir diesen Ländern helfen,
die Folgen des Klimawandels besser zu bewältigen. Der unter dem Kyoto-Protokoll
eingerichtete Anpassungsfonds muss zügig konkrete Projekte unterstützen."
Die
12. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention und die 2. Vertragsstaatenkonferenz
des Kyoto-Protokolls finden vom 6.-17. November 2006 auf dem UN-Gelände
in Nairobi statt. Erwartet werden ca. 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer
aus den Vertragsparteien, der Wissenschaft, den Umwelt- und Wirtschaftsorganisationen
sowie den Medien. Das Ministersegment findet vom 15.-17. November 2006
statt. Die deutsche Delegation wird von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel
geleitet. Ihr gehören neben Expertinnen und Experten aus den Ministerien
und von Forschungsinstituten auch Bundestagsabgeordnete und Vertreter der
Bundesländer an.
Mit
Kenia ist erstmals ein Land der Subsahara Gastgeber einer Klimakonferenz.
Eine Region, in der die Auswirkungen des Klimawandels mit sich ausbreitenden
Wüsten, veränderten Niederschlagsmustern und knapper werdenden
Süsswasservorkommen bereits heute deutlich spürbar sind. Die
Ausgestaltung des Anpassungsfonds steht für den Gastgeber ganz oben
auf der Agenda. Der Anpassungsfonds ist ein innovatives Instrument zur
Finanzierung von Projekten, die Entwicklungsländern die Anpassung
an die Folgen des Klimawandels erleichtern sollen. Er wurde unter dem Kyoto-Protokoll
eingerichtet und speist sich aus einer 2-Prozentigen Abgabe auf CDM-Projekte.
Dieser Fonds könnte zukünftig als Vorbild für andere selbstfinanzierende
Instrumente dienen. Bis zum Jahr 2012 werden voraussichtlich zwischen 200
und 400 Mio. US $ in dem Fonds zur Verfügung stehen. Geberländer
können zusätzliche Beiträge leisten.
Es
sind noch viel Forschung und Erfahrungsaustausch erforderlich, um sowohl
in Entwicklungs- als auch in Industrieländern auf gesicherter Basis
zu entscheiden, welche Anpassungsmassnahmen die geeigneten sind, z.B. ob
es sinnvoller ist einen höheren Damm gegen steigende Meeresspiegel
zu bauen oder die Bevölkerung umzusiedeln. Aus diesem Grunde soll
die Vertragsstaatenkonferenz einen Beschluss zum 5-Jahres-Arbeitsprogramm
zu wissenschaftlich-technischen Aspekten zu Klimafolgen, Anfälligkeiten,
Anpassung fassen. Verabschiedet werden soll eine Liste mit konkreten Aktivitäten.
Dabei wird es darauf ankommen, auf der Grundlage einer fundierten Analyse
möglichst rasch zu praktischen Projekten zu gelangen.
Um
dem Klimawandel adäquat begegnen zu können sind Technologien
unverzichtbar. In Nairobi wird festgelegt werden, wie die Arbeit der Expertengruppe
zu Technologietransfer fortgesetzt wird. Diese Arbeitsgruppe hat in den
vergangenen Jahren wertvolle Grundlagenarbeit geleistet, z.B. damit Entwicklungsländer
wissen, welche Technologien existieren und welche in ihrer speziellen Entwicklungssituation
geeignet sind, mehr Klimaschutz zu realisieren. Deutschland wird sich dafür
einsetzen, dass diese erfolgreiche Arbeit auch in Zukunft weitergeführt
wird. Für eine nachhaltige, klimagerechte Entwicklung in den Entwicklungsländern
wird jedoch staatliche Entwicklungshilfe alleine nicht ausreichen. Es muss
auch darum gehen, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, die Investitionen
des privaten Sektors in Entwicklungsländern, z.B. in Erneuerbare Energien,
befördern.
Eine
Möglichkeit, Investitionen in Entwicklungsländern zu fördern,
ist der CDM. Bisher finden jedoch nur wenige CDM-Projekte in Afrika statt.
Die Vertragsstaatenkonferenz in Nairobi wird erörtern, welche Möglichkeiten
es gibt, mehr Anreize für Projekte in Afrika zu schaffen. Aus deutscher
Sicht sollten die afrikanischen Länder insbesondere darin unterstützt
werden, Institutionen zu schaffen und konkrete Projektideen zu entwickeln
und umzusetzen. So entstehen attraktive Rahmenbedingungen für Investoren,
die Emissionsminderungen durch CDM-Projekte realisieren wollen.
Eine
nachhaltige Entwicklung ist dauerhaft nur möglich und Anpassung an
den Klimawandel ist nur finanzierbar, wenn gleichzeitig die Treibhausgasemissionen
so gemindert werden, dass der globale Temperaturanstieg auf 2 Grad Celsius
gegenüber vorindustrieller Zeit begrenzt wird. Der Wachstumstrend
der Treibhausgasemissionen muss gebremst und binnen der nächsten 10-15
Jahre umgekehrt werden. Industrieländer tragen hierfür die Hauptverantwortung.
Bis zur Mitte dieses Jahrhunderts müssen die Emissionen im Vergleich
zu 1990 mindestens halbiert werden. Handeln ist dringend erforderlich.
Bis 2009 muss sich die Staatengemeinschaft auf ein Klimaschutzregime für
die Zeit nach 2012 einigen, dass auf der Architektur des Kyoto-Protokolls
aufbaut und die Kohlenstoffmärkte sichert. Dies kann nur gelingen,
wenn im Jahr 2007 ein Mandat für ein Verhandlungspaket erteilt wird.
Dieses muss attraktive Elemente für alle Staatengruppen enthalten.
Zugleich müssen alle wichtigen Emittenten zur Emissionsbegrenzung
beitragen, differenziert nach Kriterien wie der historischen Verantwortung,
dem Entwicklungsstand, den Pro-Kopf-Emissionen und der Minderungsfähigkeit.
In Nairobi finden die zweite Sitzung der Ad Hoc Arbeitsgruppe des Kyoto-Protokolls
zu künftigen Verpflichtungen von Industrieländern und der zweite
Workshop des Dialogs unter der Klimarahmenkonvention über langfristige
gemeinsame Anstrengungen im Klimaschutz statt. Beide bereiten das Verhandlungsmandat
für das kommende Jahr vor.
Die
Ad hoc Arbeitsgruppe des Kyoto-Protokolls wird sich mit wissenschaftlichen Szenarien zum erforderlichen Umfang zukünftiger
Verpflichtungen, den Emissionsentwicklungen der Industriestaaten sowie
deren Möglichkeiten beschäftigen, ihre Treibhausgasemissionen
zu mindern. Wichtige Quelle werden die Sachstandsberichte des Zwischenstaatlichen
Ausschusses für Klimawandel (IPCC)1 und Untersuchungen zu Kosten des
Handelns und des Nichthandelns sein.
Ausserdem wird die Gruppe an der Erstellung
eines Arbeitsprogramms für die kommenden Jahre arbeiten. Deutschland
strebt die Verabschiedung eines Arbeitsprogramms an, das eine zielgerichtete
Diskussion über die globale Herausforderung, die möglichen und
notwendigen Anteile aller Länder an einem künftigen Regime und
die hierfür erforderlichen Fortentwicklungen des bestehenden Regimes
ermöglicht.
Auf
der Agenda des zweiten Workshops unter der Klimarahmenkonvention stehen
die Themen "Entwicklungsziele nachhaltig erreichen" und "Marktmechanismen
effektiv nutzen". Dies bietet die Möglichkeit, den Zusammenhang von
nachhaltiger, klimafreundlicher Energiepolitik und Entwicklungspolitik
zu erörtern und auszuloten, durch welche Instrumente ausreichende
Marktanreize für eine klimaverträgliche Entwicklung gegeben werden
können.
Paradebeispiel für Marktanreize sind die flexiblen Mechanismen
des Kyoto-Protokolls (Emissionshandel, CDM und JI). Im Dialog können auch Entwicklungsländer
und die Kyoto-Nicht-Ratifizierer ihre Vorschläge zur Diskussion stellen,
wie die Klimarahmenkonvention weiter entwickelt werden kann.
Auch
im Rahmen der überprüfung des Kyoto-Protokolls sollen Elemente eines künftigen Klimaschutzübereinkommens erörtert
werden.
Fragen sind z.B.: Reichen die im Kyoto-Protokoll vereinbarten Massnahmen
aus, um gefährlichen Klimawandel zu vermeiden?
Wie kann der CDM in
einer kommenden Verpflichtungsperiode noch effizienter und attraktiver
gestaltet werden?
Wie soll der Flugverkehr in ein künftiges Regime
integriert werden?
Welche Rolle sollen Landnutzung, Landnutzungsänderungen
und Forstwirtschaft nach 2012 spielen?
Deutschland möchte in Nairobi
einen Prozess möglichst analog zu dem in der Ad hoc Arbeitsgruppe
vereinbaren, in dem die genannten Fragen diskutiert werden können.
über
die politischen Schwerpunkte hinaus stehen weitere Themen auf den Tagesordnungen.
So wird weiter an Vorschlägen gearbeitet, wie die Verhinderung von
Entwaldung in Entwicklungsländern in ein künftiges Regime integriert
werden kann. Die Verhandlungen über die Massnahmen zum Kapazitätsaufbau
und zur wirtschaftlichen Differenzierung, die durch den "Special Climate
Change Funds" finanziert werden sollen, sollen abgeschlossen werden. Es
wird überprüft, ob die Vertragsparteien, besonders die Industriestaaten
ihre Berichtspflichten vertragsgemäss erfüllt haben. Und es stehen
technische Fragen an, z.B. die Ausgestaltung der Treibhausgasinventare.
Quelle:
Umweltbundesamt (UBA), Deutschland, November 2006 |
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2006: United Nations Climate Change Conference (COP 12 ) |
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