Die Massnahmen werden dazu führen, dass der Einsatz erneuerbarer Energiequellen in jedem Land enorm zunehmen wird, zumal die Ziele für die Regierungen rechtsverbindlich sind. Alle CO2-Grossemittenten erhalten durch das von Grund auf reformierte europäische Emissionshandelssystem, mit dem die Emissionen EU-weit gedeckelt werden, einen Anreiz, saubere Produktionstechnologien zu entwickeln. Das Paket soll die Europäische Union in die Lage versetzen, bis 2020 die Treibhausgasemissionen um mindestens 20 % zu reduzieren, und erhöht den Anteil erneuerbarer Energiequellen am Energieverbrauch auf 20 %, wie dies von den Staats- und Regierungschefs der EU im März 2007 vereinbart wurde. Das Reduktionsziel wird bis 2020, wenn ein neues globales Klimaschutzübereinkommen in Kraft ist, auf 30 % angehoben. Kommissionspräsident
José Manuel Barroso stellte hierzu fest: "Eine Antwort auf den Klimawandel
zu finden, ist der ultimative Test für die politische Handlungsfähigkeit
unserer Generation. Wir haben nicht nur die Aufgabe, sondern die Pflicht,
den politischen Rahmen für den Wandel hin zu einer umweltfreundlichen
europäischen Volkswirtschaft zu schaffen und beim Schutz unserer Erde
auf internationaler Ebene weiterhin die Vorreiterrolle zu übernehmen.
Das Paket wird dieser Herausforderung nicht nur gerecht, sondern enthält
auch die richtige Antwort auf die Frage der Sicherheit der Energieversorgung.
Vor allem dürften daraus Tausende neuer Geschäftsmöglichkeiten
und Millionen von Arbeitsplätzen in Europa entstehen. Wir dürfen
uns diese Chance nicht entgehen lassen."
Das für Umwelt zuständige Kommissionsmitglied, Stavros Dimas, ergänzte: "Das Paket, das sich auf das Emissionshandelssystem stützt, mit dem Europa neue Wege beschritten hatte, zeigt unseren weltweiten Partnern, dass ein engagierter Einsatz für den Klimaschutz mit anhaltendem Wirtschaftswachstum und Wohlstand vereinbar ist. Damit ist Europa im Wettlauf um eine emissionsarme weltweite Wirtschaft bestens positioniert, was einen Innovationsschub auslösen und neue Arbeitsplätze im Bereich der sauberen Technologien schaffen wird. Mit diesen Vorschlägen werden die von den Eustaats- und Regierungschefs letztes Jahr gemachten Zusagen umgesetzt und die Lasten gerecht verteilt. Jetzt liegt es an den Mitgliedstaaten, ihren Beitrag zu leisten." Kommissar Andris Piebalgs, zuständig für den Bereich Energie, fügte hinzu: "In einer Zeit steigender Erdölpreise und des Klimawandels bieten uns erneuerbare Energiequellen eine Chance, die wir nicht vergeben sollten. Sie ermöglichen es uns, CO2-Emissionen zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Darüber hinaus bietet dieser sich weiter entwickelnde High-Tech-Sektor ein grosses Beschäftigungs- und Wachstumspotenzial. Wenn wir jetzt handeln, wird Europa im Wettlauf um eine von unserem Planeten so dringend benötigte emissionsarme Wirtschaft weit vorn liegen." Laut Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes "liefern die Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen einen beachtlichen Beitrag zur Energie- und Klimaschutzpolitik der Union und zur fortlaufenden Reform des Beihilfenrechts. Sowohl die Finanzierung von Umweltschutzprojekten durch die Mitgliedstaaten als auch das wirtschaftliche Wachstum in der EU werden gleichermassen hiervon profitieren." Ausgehend vom Emissionshandelssystem der EU (EHS) schlägt die Kommission die Stärkung des gemeinschaftsweit einheitlichen Kohlenstoffmarkts vor, der noch mehr Treibhausgase (bislang galt dieser nur für CO2) sowie alle industriellen Grossemittenten umfasst. Die auf dem Markt handelbaren Emissionsrechte werden Jahr für Jahr zurückgefahren, so dass die unter das Handelssystem fallenden Emissionen, gemessen am Stand von 2005, bis 2020 um 21 % reduziert werden können. Für den Stromsektor - dem grössten Emittenten in der EU - wird die vollständige Versteigerung der Emissionszertifikate gleich mit Beginn des neuen Systems 2013 zur Regel werden. Andere Wirtschaftszweige sowie die Luftfahrt werden schrittweise zur vollständigen Versteigerung der Zertifikate übergehen, obgleich für Sektoren, die gegenüber Erzeugern in Ländern mit vergleichbaren CO2-Auflagen einem besonders hohen Konkurrenzdruck ausgesetzt sind, eine Ausnahme gemacht werden kann. Darüber hinaus erfolgen die Versteigerungen offen, so dass jeder Betreiber in der EU die Möglichkeit hat, in jedem anderen Mitgliedstaat Rechte zu erwerben. Die Einkünfte aus dem Emissionshandelssystem fliessen den Mitgliedstaaten zu und sollten dazu eingesetzt werden, die EU auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Volkswirtschaft zu unterstützen, indem Innovationen auf Gebieten wie erneuerbare Energien, CO2-Abscheidung und -Speicherung und FuE gefördert werden. Ein Teil der Einnahmen sollte auch in die Entwicklungsländer fliessen, um diese bei ihrer Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen. Die Kommission geht davon aus, dass sich die Einnahmen aus dem Handel bis 2020 auf jährlich 50 Mrd. EUR belaufen werden. Das EU-Emissionshandelssystem, das sich jetzt im vierten Anwendungsjahr befindet, hat sich als ein wirksames marktbasiertes Instrument erwiesen, das Anreize zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen schafft. Derzeit erstreckt sich das System auf etwa 10 000 Industrieanlagen in der EU, wie etwa Kraftwerke, ölraffinerien und Stahlwerke, auf die nahezu die Hälfte der CO2-Emissionen entfallen. Mit dem neuen System werden über 40 % der Gesamtemissionen vom Emissionshandel erfasst. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sind Industrieanlagen mit einem CO2-Ausstoss von unter 10 000 Tonnen nicht verpflichtet, sich am Emissionshandelssystem zu beteiligen. In nicht unter das Emissionshandelssystem fallenden Bereichen wie dem Gebäude-, Verkehrs-, Landwirtschafts- und Abfallsektor wird die EU Emissionen bis 2020 auf 10 % unter dem Stand von 2005 reduzieren. Die Kommission schlägt vor, für jeden Mitgliedstaat einen bestimmten Zielwert festzusetzen, um den die Emissionen des betreffenden Staates bis 2020 verringert werden müssen bzw. - im Falle neuer Mitgliedstaaten - zunehmen dürfen. Diese Veränderungen schwanken zwischen -20 % und +20 %. Neben der Schaffung echter Marktbedingungen für Schadstoffe müssen alle Mitgliedstaaten dringend damit beginnen, strukturelle Veränderungen ihres Energieverbrauchs vorzunehmen. Heute liegt der Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch der EU bei 8,5 %, was bedeutet, dass ein durchschnittlicher Anstieg von 11,5 % notwendig ist, um bis 2020 das Ziel von 20 % zu erreichen. Hierzu schlägt die Kommission heute rechtlich verbindliche Ziele für jeden einzelnen Mitgliedstaat vor. Für jeden Mitgliedstaat bestehen andere Optionen, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen weiter auszubauen, und die Vorlaufzeiten für die Einführung dieser Energien sind lang. Dabei kommt es für jeden Mitgliedstaat darauf an, wo er anzusetzen gedenkt. Wie jeder Mitgliedstaat seine Ziele erreichen will und wie sich der Fortschritt wirksam überwachen lässt, wird aus den von den einzelnen Mitgliedstaaten zu erstellenden nationalen Aktionsplänen hervorgehen. Solange das Gesamtziel der EU eingehalten wird, können die Mitgliedstaaten hinsichtlich der erneuerbaren Energie einen Beitrag zu den Gesamtanstrengungen Europas leisten, ohne dass dies notwendigerweise auf ihre eigenen Grenzen bezogen sein muss. Damit könnten sich die Investitionen dahin verlagern, wo erneuerbare Energien am effizientesten produziert werden können, was die Kosten für die Erreichung der Zielvorgaben um 1,8 Mrd. EUR reduzieren würde. Der heutige Vorschlag betrifft ebenso das bis 2020 zu erreichende Mindestziel eines Anteils von 10 % Biokraftstoffen im Verkehrssektor der EU. Dieser Anteil muss auch von jedem Mitgliedstaat erreicht werden. Bei der Umsetzung dieses Ziels kommt es ganz wesentlich auf die Nachhaltigkeit an, weshalb in die Richtlinie entsprechende Kriterien aufgenommen wurden. Die Kommission hat darüber hinaus neue Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen verabschiedet, die den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung einer nachhaltigen europäischen Klimaschutz- und Energiepolitik helfen werden. Gegenüber den Leitlinien von 2001 (siehe IP/00/1519) wird mit diesen neuen Leitlinien der Anwendungsbereich von Beihilfeprojekten erweitert und die Beihilfeintensität erhöht. Die Leitlinien legen neuen Bedingungen für staatliche Beihilfemassnahmen zugunsten des Umweltschutzes fest und schaffen eine Balance zwischen vermehrten Umweltvorteilen und möglichst geringen Wettbewerbsverzerrungen. Beihilfen, die nicht zielgerichtet eingesetzt werden, bringen keinen Nutzen für die Umwelt und können darüber hinaus den Wettbewerb verzerren, was zu einem geringeren Wirtschaftswachstum in der Europäischen Union führen kann.
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