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Wirtschaft Unternehmensführung
Bestechung - Korruption
Transparency International
Korruptionsbarometer GCB 2009
Korruptionswahrnehmungsindex CPI 2009
Bribe Payers Index (BPI) 2008
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Wirtschaftskriminalität: Bestechung - Korruption
"Global Corruption Barometer" (GCB) - Korruptionsbarometer 2009

Unternehmen zahlen Bestechungsgelder, um Gesetzgebung und Regulierung zu beeinflussen. Diese Auffassung teilt mehr als die Hälfte der Befragten, die an der weltweiten Meinungsumfrage für das Korruptionsbarometer 2009 teilgenommen haben. In der Schweiz wird der Privatsektor als der korrupteste angesehen.

Der Korruptionsbarometer ("Global Corruption Barometer", GCB) von Transparency International (TI) erscheint 2009 zum sechsten Mal. Er basiert auf einer "Voice of the People"-Umfrage von Gallup International. Interviewt wurden 73.132 Personen in 69 Ländern. Die Umfrage umfasst u.a. Fragen zur wahrgenommenen Korruption einzelner institutioneller Sektoren oder zur Effizienz von Korruptionsbekämpfungsmassnahmen seitens der Regierungen.

In der Schweiz wird der private Sektor noch vor den Medien und den politischen Parteien als korruptester Sektor angesehen. Dies deckt sich sowohl mit den globalen Befunden des GCB 2009 als auch mit den Ergebnissen einer kürzlich veröffentlichten Studie von Ernst & Young. Die "European Fraud Survey" genannte Untersuchung zeigt, dass unter Mitarbeitern von Grossunternehmen eine beunruhigende Tendenz zu unethischen Geschäftspraktiken besteht. So wird zum Beispiel die Bezahlung von Bestechungsgeldern als gerechtfertigtes Mittel angesehen um einen Auftrag zu erhalten. Im Gegensatz zur gesamthaft negativen Bewertung der Regierungen Korruption effektiv zu bekämpfen, schneiden die Bemühungen der Schweizer Regierung vergleichsweise positiv ab. Eine Mehrheit der Befragten in der Schweiz schätzt die Antikorruptionsmassnahmen der Schweizer Regierung als effektiv ein.

Hingegen erklärt sich die Mehrheit der SchweizerInnen nicht bereit mehr Geld für Produkte von korruptionsfreien Unternehmen zu bezahlen. Diese Reaktion überrascht, denn mehr als die Hälfte aller Befragten, die an der weltweiten Meinungsumfrage teilgenommen haben, erachten, dass Korruption einen negativen Einfluss auf ihre Kaufentscheidung ausübe und zeigen sich gewillt mehr Geld für korruptionsfreie Produkte auszugeben.

Quelle: Text Transparency International Schweiz, Juni 2009

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Korruptionswahrnehmungsindex 2009

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat ihren Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) veröffentlicht. Der CPI misst den Grad der bei Beamten und Politikern wahrgenommenen Korruption. Die Mehrzahl der 180 untersuchten Länder hat auf einer Skala von 0 (als sehr korrupt wahrgenommen) bis 10 Punkten (als wenig korrupt wahrgenommen) weniger als fünf Punkte erzielt. Es ist ein sogenannter zusammengesetzter Index, der sich auf verschiedene Experten- und Unternehmensumfragen stützt.

Weltweit werden umfangreiche Konjunkturpakete verabschiedet. Nur bei einer transparenten Ausgabe öffentlicher Gelder wird Verantwortlichkeit gesichert und kann der zerstörerische Kreislauf der Korruption durchbrochen werden.

Die Schlusslichter des CPI

Schlusslichter des Index bilden hauptsächlich durch Kriege und dauerhafte Konflikte gebeutelte Länder. Dazu gehören Somalia (1,1 Punkte), Afghanistan (1,3), Myanmar (1,4) sowie der Sudan (1,5) und Irak (1,5). In den Ländern, deren staatliche Strukturen durch dauerhafte Konflikte zerrüttet worden sind, gerät Korruption ausser Kontrolle und stärkt die Plünderung von öffentlichen Ressourcen sowie Unsicherheit und Rechtlosigkeit.

Keine Entwarnung für Industriestaaten

Die höchste Punktzahl im CPI 2009 haben Neuseeland (9,4 Punkte), Dänemark (9,3), Singapur (9,2), Schweden (9,2) und die Schweiz (9,0). Dies zeugt von politischer Stabilität, einer langen Tradition von Konfliktlösungsmechanismen und soliden politischen Institutionen. Doch die Industrieländer, insbesondere die Finanzzentren, in denen durch Korruption erlangte Gelder versteckt werden können (sog. Schattenfinanzzentren), dürfen sich nicht zurücklehnen. Gerade sie unterminieren die weltweiten Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung undRückerlangung illegal erworbenen Vermögens.

Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International: "Geld aus Korruptionsdelikten darf keinen sicheren Hafen finden. Es ist an der Zeit, den Ausreden ein Ende zu setzen. Wir begrüssen die Anstrengungen der OECD in diesem Bereich,aber wir fordern mehr bilaterale Verträge zum Informationsaustausch, um die Geheimhaltung vollständig zu beenden."

Gerade in Industrieländern haben häufig die an korrupten Geschäften beteiligten Unternehmen ihren Sitz. Daher muss auch Deutschland seine Anstrengungen verstärken, Korruption konsequent und wirksam zu bekämpfen.

Deutschland ist unverändert auf Platz 14 (8,0 Punkte; Vorjahr: Platz 14 - 7,9 Punkte) und befindet sich damit im Mittelfeld von vergleichbaren Staaten. Welche Hoffnungen für die Korruptionsprävention und -bekämpfung in Deutschland bestehen, kann ein Blick in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, FDP und CSU zeigen. Während das Stichwort "Transparenz" zwanzig Mal an den verschiedensten Stellen im Koalitionsvertrag auftaucht, ist von "Korruption" kaum die Rede. Der Begriff taucht vor allem im Hinblick auf Afghanistan und die Entwicklungsländer auf.

Sylvia Schenk, Vorsitzende von Transparency Deutschland: "Wir begrüssen die Bedeutung, die der Transparenz inzwischen beigemessen wird, nachdem die Wirtschaftskrise ja auch auf einen Mangel an Transparenz zurückzuführen ist. Allerdings genügen Worte, insbesondere an andere Länder gerichtet, schon lange nicht mehr - es müssen Taten folgen. Deutschland trägt als führende Exportnation und politisches Schwergewicht eine besondere Verantwortung weltweit. Wir haben Handlungsbedarf im Strafrecht, beim Thema Anti-Korruptionsregister und dem Schutz von Hinweisgebern."

Zu diesen Punkten findet sich nichts im Koalitionsvertrag. Damit bleibt auch offen, ob das Parlament endlich durch Verschärfung des Tatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§ 108 e StGB) die Voraussetzungen für die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) schaffen wird.

Konkret finden sich Ansatzpunkte für eine wirksamere Korruptionsprävention im Koalitionsvertrag beim Arbeitnehmerdatenschutz, dem mehr Gewicht eingeräumt und zugleich den Arbeitgebern eine verlässliche Regelung für den Kampf gegen Korruption an die Hand gegeben werden soll. Ausserdem soll die Transparenz der Entscheidungen kommunaler Gesellschaften erhöht und im Bereich Vergabe im sogenannten Unterschwellenbereich verstärkt werden.

Enttäuschendes Ergebnis der Vertragsstaatenkonferenz

Enttäuschend war für Transparency der Abschluss der 3. Konferenz der Vertragsstaaten der UN-Konferenz gegen Korruption (UNCAC) in Doha (Katar) am vergangenen Freitag. Der dort beschlossene Überwachungsmechanismus für die Umsetzung der Konvention überlässt es den geprüften Ländern selbst, inwieweit sie Länderbesuche der Prüfgruppen, Gespräche mit Organisationen der Zivilgesellschaft und die Veröffentlichung des Länderberichts zulassen.

Deutschland hatte an der Konferenz nur als Beobachter teilgenommen, da einer UNCAC-Ratifizierung durch Deutschland die unzureichende Regelung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§108e, StGB) entgegensteht. 141 Länder weltweit haben die Konvention bereits ratifiziert.

Quelle: Text Transparency International Deutschland, November 2009

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Der Bribe Payers Index 2008 von Transparency International

Anlässlich des internationalen Anti-Korruptionstages veröffentlicht Transparency International den Bribe Payers Index BPI. Dieser zeigt die Bereitschaft von Unternehmen auf, im Ausland Bestechungsgelder zu bezahlen. Die Schweiz liegt zusammen mit den Niederlanden auf dem 3. Platz. Nur Unternehmen aus Belgien und Kanada gehen nach der Einschätzung der Befragten noch zurückhaltender mit Schmiergeldern um.

Im Gegensatz zum jährlich erscheinenden Corruption Perceptions Index CPI, der bewertet als wie korrumpierbar der öffentliche Sektor im jeweiligen Land wahrgenommen wird, richtet sich das Augenmerk des BPI auf die Angebotsseite der Korruption. Er zeigt auf, unter welcher Flagge die Unternehmen stehen und in welchem Masse sie bereit sind, Bestechungsgelder im Ausland zu zahlen.

Der BPI 2008 klassiert 22 führende Exportnationen, deren Exportvolumen rund 75% des Welthandels ausmachen. Die Grundlage für den BPI basiert auf den Antworten von rund 2700 befragten Kaderleuten aus Unternehmen, die aufgrund ihrer hohen ausländischen Direktinvestitionen ausgewählt wurden.

Einen direkten Vergleich mit dem vor zwei Jahren erhobenen BPI ist nicht zulässig, da sich Umfang und Methode beider Erhebungen stark unterscheiden.

Der BPI zeigt, dass Unternehmen aller Nationen bereit sind, Bestechungsgelder im Ausland zu zahlen. Keines der 22 aufgeführten Länder hat die Bestnote 10 erreicht. Die Differenz von 8.7 zu 10 in der Bewertung der Schweiz lässt darauf schliessen, dass auch Schweizer Unternehmen bereit sind, im Ausland Bestechungsgelder zu zahlen.

Es sei beispielsweise an den Oil-for-Food Skandal erinnert, in dem zwischen 1999 und 2003 illegale Zahlungen an irakische Behörden flossen und in den auch Schweizer Unternehmen verwickelt waren: Die Bundesstaatsanwaltschaft hat in den vergangenen Jahren immerhin insgesamt 36 strafrechtliche Untersuchungen gegen Schweizer Firmen eröffnet. Laut Bundesanwaltschaft wurden unterdessen rund 85% der Fälle abgeschlossen, und Gelder in der Höhe von rund 17 Mio eingezogen.

Eine aktuelle Schweizer Schmiergeldaffäre wird von der Genfer Staatsanwaltschaft untersucht. Laut ihr sollen über eine Schweizer Firma in den Jahren 2000 - 2006 Bestechungsgelder in der Höhe von rund CHF 500 Mio in Ausland geflossen sein. Ein Schweizer Manager wurde in diesem Zusammenhang am 21. August 2008 festgenommen und wegen Verdunkelungsgefahr erst Mitte Oktober aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der Umgang mit Korruption und das Bewusstsein um ihre negative Folgen hat sich in den letzten 10 Jahren, nicht nur in den Köpfen der Politiker sondern auch in deren der Unternehmer, geändert: Mit der auch von der Schweiz ratifizierten OECD-Konvention sollte der Korruption im Ausland Einhalt geboten werden. Entsprechend wurde im Jahr 2000 das Schweizer Korruptionsstrafrecht angepasst. Bisher bleibt jedoch die Zahl der Verurteilungen wegen Auslandskorruption in der Schweiz ernüchternd; seit der Einführung des verschärften Korruptionsstrafrechtes ist nur eine einzige Verurteilung erfolgt.

Die Dunkelziffer ist bei Korruptionsfällen nach wie vor sehr hoch. Deshalb fordert TI Schweiz die Unternehmungen auf, internes Whistleblowing zu unterstützen. Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, müssen die Möglichkeit haben, Korruptionsfälle innerhalb des Unternehmens an eine geeignete Stelle (Ombudsstelle/Hotline) melden zu können. Meist aber werden die Whistleblower nicht aktiv, weil sie Diskriminierung wie Entlassung unmittelbare Bedrohung oder Mobbing befürchten müssen. Mit der Teilrevision des Obligationenrechts, das der Bundesrat im Dezember 2009 in die Vernehmlassung geschickt hatte, soll der Whistleblower künftig besser gegen Entlassung geschützt werden. Dadurch soll Korruption innerhalb der Unternehmung häufiger aufgedeckt und geahndet werden. Entscheidend dabei ist, dass das multinationale Unternehmen mit Sitz in der Schweiz auch für das Handeln ihrer Niederlassungen und Geschäftsvermittler im Ausland zur Rechenschaft gezogen werden.

Quelle: Text Transparency International Schweiz, Dezember 2009

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Teilrevision des Obligationenrechtszur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern

Die Teilrevision des Obligationenrechts zur Verbesserung des Schutzes von Whistleblowern ist in der Vernehmlassung von einer Mehrheit grundsätzlich befürwortet worden. Bevor der Bundesrat allerdings über das weitere Vorgehen entscheidet, will er die im geltenden Recht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen überprüfen. Er hat am Mittwoch das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, zu dieser Frage eine weitere Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Arbeitnehmer, die auf Missstände am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), setzen sich dem Risiko von Vergeltungsmassnahmen aus. Am häufigsten laufen sie Gefahr, ihre Stelle zu verlieren. Der vor einem Jahr in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf sieht deshalb vor, die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz in einem neuen Artikel im Obligationenrecht aufzuführen. Fast alle Kantone, alle Parteien ausser der SVP und eine Minderheit der Wirtschaftsverbände anerkennen, dass ein gesetzlicher Regelungsbedarf besteht.

Wirksamkeit der vorgesehenen Sanktionen überprüfen

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz gesetzlich zu regeln. Sie hat aber auch gezeigt, dass diese Massnahme allein nicht genügt, um die Arbeitnehmer besser zu schützen. Es stellt sich die Frage, ob im Fall einer missbräuchlichen Kündigung die im Obligationenrecht vorgesehene Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen wirksam ist und ob die besonderen Umstände bei der Meldung von Missständen am Arbeitsplatz nicht eine strengere Sanktion rechtfertigen. Diese Frage stellt sich allerdings nicht nur bei Whistleblowern, sondern auch bei allen anderen Fällen missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigungen.

Der Bundesrat ist zur Überzeugung gelangt, dass sich eine Überprüfung der im Obligationenrecht vorgesehenen Sanktionen bei Kündigungen aufdrängt. Er hat deshalb das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, dieser Frage nachzugehen und einen weiteren Vorentwurf auszuarbeiten. Die Überprüfung wird jedoch nicht die Grundlagen des Kündigungsrechts in Frage stellen, sondern sich in erster Linie auf die Höhe der Sanktion beziehen. Die Nichtigkeit der Kündigung wird im Arbeitsrecht eine Ausnahme bleiben.

Quelle: Text Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), Dezember 2009

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