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Nationale Persönlichkeitsschutz-Kampagne
Kinderpornografie - Unbefriedigende Rechtslage

Mai 2006

Wer vorsätzlich Kinderpornografie konsumiert, soll auch dann bestraft werden, wenn er die Bilder nicht auf den Computer heruntergeladen hat.

Die Schweizer Landesregierung ist auf Anregung eines Parlamentsmitglieds bereit, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen.

Nach heutigem Schweizer Recht macht sich nur jener Konsument harter Kinderpornografie strafbar, der nicht weiss, wie er den Cache-Speicher seines Internet-Browsers leeren kann. Durch diese Speicherleerung lassen sich die Spuren verwischen, wenn Bilder nur angeschaut und nicht heruntergeladen werden.

Diese Rechtslage sei unbefriedigend, meinen viele. Schliesslich verhalte sich der Konsument von Kinderpornografie, der Internet-Seiten mit entsprechendem Inhalt besuche, aber über keine weiteren Computer-Kenntnisse verfüge, gegenüber dem Kind genauso kriminell wie derjenige, der wisse, wie er sich Zugang zum Cache-Speicher seines Browsers verschaffen könne.

Nach Meinung des Parlamentmitglieds kann der vorsätzliche Konsum von Kinderpornografie "in keiner Form" toleriert wird. Wer zufällig mit solchen Inhalten konfrontiert werde, etwa über so genannte "Pop-up-Fenster", habe von der Gesetzesverschärfung nichts zu befürchten. Die Landesregierung ist mit der Motion aus dem Parlament gegen die Kinderpornografie einverstanden der Motion anzunehmen. Sie meldet allerdings in einigen Punkte Vorbehalte an.

Die Landesregierung lehnt es auch ab, die Internet-Anbieter zur Abgabe von Pornofilter-Software zu verpflichten. Dies würde ihrer Ansicht nach nur falsche Sicherheit vorgaukeln und den Schutz der Kinder kaum verbessern. Viel wichtiger sei eine gute Aufklärung.

Ebenso wendet sich der Bundesrat gegen den Vorschlag, Hosting- Provider zu periodischen Scans der bei ihnen gelagerten Inhalte anzuhalten. Angesichts der enormen Datenmengen wäre dies technisch kaum praktikabel, heisst es in der Stellungnahme zu Schweigers Vorstoss. Das Geschäft kommt nun ins Parlament.

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Stopp Kinderpornografie: Informationen und Links
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Jugendschutz Schweiz
Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol Stopp Kinderpornografie
Cybertipp: Stopp der Kinderpronografie im Internet
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Jugendschutz Schweiz
Quelle: Bundesamt für Polizei fedpol Stopp Kinderpornografie
Internet - Kein rechtsfreier Raum
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Websites gegen Cyber-Kriminalität
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Internet-Kriminalität

Eine Website für Erwachsene zur Informationsvermittlung: stopp-kinderpornografie.ch

Eine Website für Kinder mit einem Selbsttest: safersurfing.ch
Die Website stellt zielgruppengerechte Informationen und Materialien für den sicheren Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet und seinen Techniken zur Verfügung. Die Site richtet sich nicht nur an Schülerinnen und Schüler, sondern auch an Lehrpersonen und Eltern.
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