Zweigliedrige
Sekundarstufe I mit Untergymnasium
Die
Sekundarstufe I im Kanton Aargau soll in Zukunft aus einer Sekundarschule
mit zwei Leistungszügen und Niveaugruppen auf drei Anforderungsstufen
sowie einem Untergymnasium bestehen. In der Sekundarschule werden die Schülerinnen
und Schüler ausgewogen auf die beiden Leistungszüge verteilt.
Zehn Prozent der Lernenden besuchen das zweijährige Untergymnasium.
Regierungsrat Rainer Huber betonte an der heutigen Medienkonferenz, dass
sich der Regierungsrat für die Variante mit Untergymnasium ausschliesslich
aus pädagogischen Gründen entschieden hat.
Optimale
Förderung aller Begabungen
In
der Sekundarschule mit Niveaugruppen können alle Schülerinnen
und Schüler ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend individuell
gefördert werden. Davon profitieren besonders auch einseitig Begabte.
Zudem werden Unter- und überforderungen weitgehend vermieden. Und
mit der Möglichkeit, die Niveaugruppen und den Leistungszug zu wechseln,
können individuelle Entwicklungsverläufe optimal berücksichtigt
werden. Die sehr leistungsfähigen Schülerinnen und Schüler
profitieren am Untergymnasium von den speziellen Lehrplänen und Unterrichtsmethoden,
die aufs Gymnasium und später auf eine universitäre Ausbildung
vorbereiten. Zudem steht auch ihnen der Weg in die Berufsbildung offen.
Die
Sekundarschule wird an voraussichtlich 59, das Untergymnasium an sieben
Standorten geführt (an den sechs Kantonsschulen und im Raum Frick/Gipf-Oberfrick).
Die Sekundarschule verfolgt einen dualen Auftrag und bereitet auf Berufslehren
sowie auf den übertritt an die Mittelschulen (Fachmittelschulen und
Gymnasium) vor. An das Untergymnasium schliesst ein vierjähriges Gymnasium
an. Der Regierungsrat folgt damit der Empfehlung des Erziehungsrats, der
sich, wie ein Teil der Vernehmlasser, klar für die Variante Untergymnasium
ausgesprochen hat.
In
seiner Botschaft an den Grossen Rat stellt der Regierungsrat auch die beiden
Modelle dreigliedrige Sekundarschule unter einem Dach und Sekundarschule
mit Progymnasien an 16 Standorten vor. Zu jedem Modell werden die pädagogischen
Auswirkungen, die Auswirkungen auf den Schulraum sowie die Kosten dargestellt.
Der Regierungsrat erfüllt damit die Beschlüsse und Prüfungsaufträge
des Grossen Rats, der sich in der ersten Lesung im September für eine
dreigliedrige Oberstufe entschieden hat.
Expertise
sieht Variante mit Untergymnasium als "beste Lösung"
Die
Vernehmlassung zur Frage nach der Ausgestaltung der Sekundarstufe I zeigte
kein eindeutiges Ergebnis. Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Expertise
des Instituts für Bildungsevaluation der Universität Zürich
kommt zum Schluss, dass die zweigliedrige Sekundarschule und das Untergymnasium
die "beste Lösung zur Erreichung der Wirkungsziele des Kleeblatts
(Effektivität, Chancengerechtigkeit, Integrationsfähigkeit)"
sei.
Der
Grosse Rat wird die Vorlage im Januar 2009 beraten, im Mai 2009 ist eine
Volksabstimmung vorgesehen.
Zusammenarbeit
im Bildungsraum Nordwestschweiz
Mit
dem von der Regierung favorisierten Untergymnasium zieht der Aargau bei
der Sekundarstufe I mit dem Kanton Solothurn gleich, der in acht von zehn
Bezirken ebenfalls einen übertritt nach zwei Jahren ans Gymnasium
kennt. Hingegen entsteht eine Differenz zum Kanton Basel-Landschaft und
zu Solothurn nördlich des Jura, wo eine Oberstufe mit drei Leistungszügen
unter einem Dach beschlossen ist, und zum Kanton Basel-Stadt, wo das Erziehungsdepartement
beabsichtigt, die Variante Basel-Landschaft zu übernehmen. Der übertritt
der Schülerinnen und Schüler aus dem Fricktal an die Schulen
der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist auf jeden Fall sichergestellt.
Landammann
Peter C. Beyeler legte die Einbettung des Bildungsraum Nordwestschweiz
in den gesamten Wirtschaftsraum Nordschweiz dar. Rainer Huber unterstrich,
dass an der Schaffung des geplanten Bildungsraums Nordwestschweiz festgehalten
wird, weil einerseits die inhaltliche Harmonisierung und Weiterentwicklung
im Zentrum stehen sowie weiterhin wichtige strukturelle Elemente harmonisiert
werden können. Neben dem Synergieeffekt der Zusammenarbeit seien die
anderen Handlungsfelder mindestens ebenso wichtig: die Verbesserung der
Start- und Erfolgschancen in der Volksschule (Frühförderung Deutsch,
Basisstufe), verbindliche Leistungsanforderungen (harmonisierter Lehrplan,
Leistungstests, Abschlusszertifikat), Integration, Tagesstrukturen, Rahmenbedingungen
für Lehrpersonen und den Unterricht (Weiterbildung, Umsetzungsinstrumente,
Berufsprofil) und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit.
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Quelle:
Regierungsrat, Departement Bildung, Kultur und Sport BKS, Oktober 2008 |
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Weiterführende
Informationen |
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Strukturreform Die
Kehrtwende August 2008
Strukturreform Die
Zweigliedrige Oberstufe und Untergymnasium März 2008
Die
drei Oberstufemodelle
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