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Schulreformen
im Kanton Aargau |
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«Stärkung der Volksschule Aargau»
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"Reformen an der Volksschule":
Der politische Entscheidungsprozess
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Stärkung der Volksschule Aargau: Botschaft geht an den Grossen Rat
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23.
Dezember 2010
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Der Regierungsrat unterbreitet dem Parlament die Botschaft zur Stärkung der Volksschule Aargau. Dies, nachdem der Entwurf in einer breit angelegten Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv aufgenommen wurde. Demnach will der Regierungsrat die Massnahmen wie geplant ab dem Schuljahr 2013/14 umsetzen. Mehr Zeit erhalten die Schulen jedoch für die strukturellen Veränderungen: Erst auf das Schuljahr 2014/15 soll die Primarschule auf sechs Jahre verlängert und die Oberstufe auf drei Jahre verkürzt werden.
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Vor den Sommerferien 2010hatte der Regierungsrat die Vorlage "Stärkung der Volksschule", mit welcher die Vorgaben der Bundesverfassung umgesetzt werden sollen, in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden insgesamt positiv aufgenommen. Der Zeitpunkt für die Umstellung von fünf Jahren Primarschule und vier Jahren Oberstufe auf sechs Jahre Primarschule und drei Jahre Oberstufe (6/3) auf das Schuljahr 2013/14 wurde hingegen in vielen Stellungnahmen als zu früh bezeichnet. Insbesondere Gemeindevertreterinnen und -vertreter sowie Schulleitungen wünschten sich für die Personalplanung und auch für die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur mehr Zeit. Diesem Anliegen kommt der Regierungsrat entgegen und schlägt als neuen Umstellungszeitpunkt das Schuljahr 2014/15 vor. Alle anderen Änderungen sollen wie geplant auf das Schuljahr 2013/14 umgesetzt werden und damit den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrpersonen möglichst rasch zugute kommen.
Zwei Jahre Kindergarten für alle
Mit der Vorlage "Stärkung der Volksschule" wird der zweijährige Kindergarten für alle Kinder verbindlich. Er soll neu von vergleichbaren Ressourcen - heilpädagogische Unterstützung für Kinder mit Schwierigkeiten oder Zusatzlektionen bei erheblicher sozialer Belastung - profitieren, wie die anderen Schulstufen der Volksschule. Als Stichtag für den Kindergarteneintritt ist der 31. Juli vorgesehen. Kinder, die aus eigenem Antrieb lesen, schreiben und rechnen wollen, sollen das tun dürfen. Nach heutiger gesetzlicher Grundlage ist dies nicht zulässig. Unterricht in Lesen, Schreiben und Rechnen findet aber weiterhin erst in der Primarschule statt.
Zusatzlektionen bei erheblicher sozialer Belastung
An den Kindergarten soll die sechsjährige Primarschule und die dreijährige Oberstufe anschliessen. Kindergärten, Primar- sowie Real- und Sekundarschulen an sozial erheblich belasteten Orten sollen zusätzliche Lektionen für Teamteaching, flexible Lerngruppen oder andere Angebote zur Lern- und Leistungssteigerung erhalten. Zudem soll es an den Real- und Sekundarschulen in schwierigen Situationen möglich sein, für eine befristete Zeit eine Assistenz in der Klasse zur Unterstützung der Klassenlehrperson einzusetzen.
Regionale Spezialklassen als letzte Chance
Für Schülerinnen und Schüler mit massiven disziplinarischen Problemen sollen an vier Orten im Kanton so genannte regionale Spezialklassen geführt werden. Sie bieten den Jugendlichen als letzte Chance während maximal sechs Monaten Gelegenheit, wieder Fuss zu fassen. Bereits ab nächstem Schuljahr wird das Konzept im Rahmen eines Schulversuchs in Baden und Wohlen erprobt.
Finanzielle Auswirkungen
Die maximalen jährlichen Kosten für die Realisierung der "Stärkung der Volksschule" werden nach der gestaffelten Einführung der Massnahmen im Jahr 2017 erreicht sein. Sie betragen für den Kanton rund 28 Millionen Franken. Die Gemeinden werden leicht entlastet. Der Kanton wird die Kosten für die Zusatzlektionen für Schulen mit erheblicher sozialer Belastung und für die Assistenzen an Real- und Sekundarschulklassen vollumfänglich übernehmen.
Als nächstes wird sich der Grosse Rat mit der Vorlage auseinandersetzen. Voraussichtlich im März 2012 kommt die Vorlage zur Volksabstimmung.
Ergänzung zur frühzeitigen Einführung der Zusatzlektionen
Da der zeitliche Horizont bis zur Einführung der Zusatzlektionen im Rahmen des Projekts "Stärkung der Volksschule" für belastete Schulen lang ist, hat der Grosse Rat einen Entwicklungsschwerpunkt gesetzt, unter welchem die Umsetzung der Zusatzlektionen bereits ab Schuljahr 2011/12 ermöglicht werden soll. An seiner Sitzung vom 30. November 2010 hat er den Kredit dazu beschlossen. Somit stehen ab August 2011 für Schulen mit erheblicher sozialer Belastung Zusatzlektionen im Umfang von 7 Millionen Franken zur Verfügung.
Die 77 berechtigten Kindergärten, Primar-, Real- und Sekundarschulen sind bereits über die Anzahl Lektionen informiert worden, die sie beanspruchen können. Die Zuteilung erfolgt unbürokratisch im Rahmen des ordentlichen Verfahrens zur Pensenbewilligung. Für Schulen entsteht kein zusätzlicher administrativer Aufwand.
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Quelle: Text Kanton Aargau, Regierungsrat; Departement Bildung, Kultur und Sport, Dezember 2010 |
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