Die
Probleme betreffen allerdings nicht nur den Ausschluss vom Arbeitsmarkt.
Wie verschiedene Studien zeigen, trägt das gesamte System wenig dazu
bei, tiefe Einkommen oder besonders belastetete Gruppen zu stützen.
So findet zwar ein Ausgleich statt zwischen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen,
also Personen ohne Arbeit und Rentnerinnen und Rentnern. Zwischen hohen
und tiefen Einkommen gibt es jedoch keine Umverteilung: Wer an der Armutsgrenze
lebt, beteiligt sich prozentual gleich stark am sozialen Ausgleich wie
jemand mit sehr hohem Einkommen. Besonders stark zu spüren bekommen
dies Familien. Deshalb empfiehlt das NFP 45:
Es braucht neue Formen der sozialen Absicherung für Personen, die
auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle finden oder nur ein geringes Einkommen
erzielen können. Sie brauchen Beschäftigungsmöglichkeiten,
und die finanziellen Unterstützungsleistungen müssen so ausgestaltet
sein, dass Arbeit sich lohnt. Sonst werden die Betroffenen an den Rand
der Gesellschaft gedrängt, und das soziale Sicherungssystem wird belastet.
Die Kinderkosten müssen gesellschaftlich gerechter verteilt werden.
Dazu gehört auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die finanziellen Mittel im Gesamtsystem können gezielter eingesetzt
werden. Wer viel verdient, kann heute von den Steuern sehr hohe Beträge
für die berufliche Vorsorge oder die dritte Säule abziehen. Weil
tiefe Einkommen davon nicht profitieren können, sind diese Abzüge
aus dem Blickwinkel der sozialen Absicherung nicht gerechtfertigt.
Die
Forschungsarbeiten des Nationalen Forschungsprogramms «Probleme des
Sozialstaates» (NFP 45) wurden im Herbst 2000 gestartet und dauerten
vier Jahre. Das Programm hatte ein Budget von 10 Millionen Franken und
umfasste die vier Bereiche Arbeitsmarkt/Arbeitslosigkeit, Behinderung/Invalidität,
Gesundheitswesen und Sozialpolitik. Ziel der total 35 Studien war es, in
diesen Bereichen die Grundlagen für künftige politische Entscheide
bereitzustellen.
Verschiedene
Ergebnisse sind bereits in politische Prozesse eingeflossen, etwa bei der
Vernehmlassung zur 5. IV-Revision, den neuen Richtlinien der Schweizerischen
Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) oder in den Diskussionen um die Revision
des Krankenversicherungsgesetzes und des Scheidungsrechts. |