Einleitung: Ein partizipativer Ansatz Seit der nationalen Armutskonferenz 2003 fordert die Bewegung ATD Vierte Welt zusammen mit SKOS, Caritas, HEKS und SAH eine Nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Durch zahlreiche gemeinsame Vorstösse bei Parlament und Regierung erreichten diese Organisationen, dass der Bundesrat 2007 das Bundesamt für Sozialversicherungen mit der Ausarbeitung einer solchen Strategie beauftragte. Sie bildeten eine Arbeitsgruppe mit rund 15 NRO, um diesen Prozess zu begleiten. So entstand eine gemeinsame Zukunftsvision. Es wurden fundierte Vorschläge entwickelt, um alle Kräfte im Land für die Überwindung von Armut und soziale Ausgrenzung zu mobilisieren. ATD Vierte Welt übernahm in dieser breiten Bewegung vor allem die Aufgabe, Menschen zusammenzubringen. Sie veranstaltete zahlreiche Treffen mit armutsbetroffenen Personen aus verschiedenen Organisationen, damit diese sich eine Meinung bilden und Vorschläge einbringen konnten. Im Jahr 2007 organisierte ATD Vierte Welt zusammen mit diesen Organisationen ein Treffen mit der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und überreichte ihr das Dossier "Armut und soziale Ausgrenzung überwinden, der Weg zum Frieden", aus dem die meisten Zitate im vorliegenden Dokument stammen.1 Diese Teilnahme an der Erarbeitung der Strategie hat zwei wichtige Auswirkungen: Einerseits wissen zahlreiche Armutsbetroffene, dass eine Strategie in Ausarbeitung ist, und erwarten die Resultate. Niemand kann die Verantwortung übernehmen, sie zu enttäuschen. Andererseits entstanden neue Dialoge zwischen den Mitgliedern der Leitungsgruppe, armutsbetroffenen Personen und ihren Organisationen. Diese Dialoge zeigen, dass die Mobilisierung von armutsbetroffenen Personen viel Einsatz, Arbeit und Zeit verlangt. Wir hoffen fest, dass bei der Umsetzung der Strategie und bei der Vorbereitung der für 2010 vorgesehenen nationalen Konferenz den Bedingungen Rechnung getragen wird, die eine wirkliche Konsultation von Armutsbetroffenen ermöglichen. Im Rahmen des Europäischen Jahres zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung machen verschiedene Organisationen und Institutionen ihre Vorschläge für eine nationale Strategie zur Armutsbekämpfung bekannt. ATD Vierte Welt ergreift die Gelegenheit, um die bisher geleistete Arbeit zusammenzufassen und die Vorschläge der armutsbetroffenen Menschen zu präsentieren. Dieser Beitrag will nicht wiederholen, was bereits von andern gesagt wurde, sondern legt, als Ergänzung dazu, den Akzent auf die Massnahmen, die von den Menschen in Armut als zentral angesehen werden. 1. Die Ziele einer Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung Armut und soziale Ausgrenzung sind Situationen, die zahlreiche Personen und Familien in der Schweiz erleben. Und doch sagen sie: "Man kennt uns nicht, man spricht nicht von uns, man sieht unseren Mut nicht, den es braucht, um jeden Tag der Armut zu widerstehen und andere zu unterstützen". Entsprechen die gegenwärtig diskutierten Vorschläge für eine Strategie ihren Erwartungen? 1 ATD Vierte Welt, Armut und soziale Ausgrenzung überwinden, der Weg zum Frieden, Dossier zu Handen der Bundespräsidentin Frau Micheline Calmy-Rey, überreicht am 17. Oktober 2007, Welttag zur Überwindung von Armut und Ausgrenzung http://vierte-welt.ch/publikationen/dokumente/. Nach unserer Meinung findet sich der Ausgangspunkt für eine umfassende und kohärente Politik zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der folgenden, auf Joseph Wresinski zurückgehenden Definition von "Prekarität" und "starker Armut": "Damit Personen und Familien ihren beruflichen, familiären und sozialen Verpflichtungen nachkommen und ihre Grundrechte wahrnehmen können, brauchen sie bestimmte Sicherheiten. Prekarität ist das Fehlen einer oder mehrerer dieser Sicherheiten, namentlich des Arbeitsplatzes. Die daraus resultierende Unsicherheit kann mehr oder weniger gross sein und mehr oder weniger schwere und endgültige Auswirkungen haben. Sie führt dann zu starker Armut, wenn sie mehrere Existenzbereiche berührt, wenn sie über einen längeren Zeitraum anhält, wenn sie die Möglichkeiten beeinträchtigt, aus eigener Kraft in einer absehbaren Zeit seinen Verantwortungen wieder nachzukommen und seine Rechte zurück zu erwerben."2 Dieser Ansatz enthält Gemeinsamkeiten mit der im Strategieentwurf festgehaltenen Definition, die von "Personen, Familien und Gruppen" spricht, die "von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die (...) als Minimum annehmbar ist". Allerdings geht er weiter, indem er die Basis für eine Politik legt, die den Zugang aller zu den allgemein anerkannten Grundrechten ermöglicht. Das bedeutet: - Wiederherstellung der Rechte bzw. Prävention von Rechtsverlust in allen Bereichen, wo Prekarität bzw. kumulierte Prekarität herrscht. Eine solche Politik entspricht den in der Bundesverfassung anerkannten Grundrechten, namentlich den Artikeln 7, 8.1 und 8.2 und speziell dem Artikel 12. Deshalb muss eine umfassende undkohärente Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung alle Lebensbereiche berücksichtigen (Schutz der Familie, Gewährleistungdes Einkommens, das für ein würdiges Leben unabdingbar ist, Zugang zu Ausbildung und Arbeit, Zugang zu einer anständigen Wohnung, zum Schutz der Gesundheit, zur Schulbildung, zu Kultur...). Sie muss weiter der kumulierten Prekarität und den damit verbundenen Wechselwirkungen Rechnung tragen: so ist es beispielsweise schwierig, gesund zu bleiben, wenn das Geld für eine gesunde Ernährung fehlt; ebenso ist es schwierig, sich am politischen und gesellschaftlichen Leben zu beteiligen ohne lesen und schreiben zu können. Eine solche Strategie muss ferner ermöglichen, dass die Armutsbetroffenen individuell und kollektiv ihre Lebenserfahrung einbringen können, denn eine wirksame Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ist nicht möglich ohne den Beitrag der direkt betroffenen Personen. "Sprecht mit uns, nicht über uns" sagen diese. Es ist eine direkte Folge aus Wresinskis Armutsdefinition, dass die Menschen in Armutslagen als die primären Akteure im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung zu verstehen sind. Weiter enthält diese Definition zwei hilfreiche Begriffe für die Praxis. Der erste Begriff ist jener der Würde. Zahlreiche Texte, unter ihnen Artikel 12 der Bundesverfassung, stellen einen Bezug her zwischen Armutsbekämpfung und Würde. Armutsbetroffene sprechen deshalb so häufig von Würde, weil die Würde das erste fundamentale Recht umschreibt. Sie fasst die Gesamtheit der Rechte zusammen. "Wir haben sehr viel Erfahrung und wissen, was uns Auftrieb gibt: spüren, dass wir da sind, uns nützlich fühlen, gehört werden, ernst genommen werden, auf Menschen treffen, die Vertrauen in uns haben, kämpfen, um unsere Rechte zu verteidigen und zu einem Resultat gelangen. Mit anderen in Freundschaft leben und aus dem Leben etwas Erfreuliches machen. Deshalb sagen wir, dass man nur über die Würde aus der Armut hinausfindet. Man sollte niemals für andere etwas akzeptieren, was man nicht für sich selbst akzeptieren könnte. Jeder Mensch, auch in schwierigsten Lebensbedingungen, hat einen Platz in der Gesellschaft und soll seine Werte einbringen können." 2 Conseil Economique et Social: Grande Pauvreté et précarité économique et sociale. Rapport présenté par M. J. Wrésinski, Journal Officiel de la République Française, 28. Februar 1987, S. 6. Der zweite Begriff, der hervorgehoben werden muss, ist jener der starken Armut. Die Situationen anhaltender kumulierter Prekarität werfen die am schwierigsten zu lösenden Probleme auf. Eine Anwendung des Nicht-Diskriminierungsprinzips besteht darin, diese Extremsituationen zu erkennen und ihnen Priorität bei der Bekämpfung zuzuweisen. Packt man dagegen nur die weniger schwierigen Situationen an, schliesst man gerade diejenigen, die besonders auf Förderung und Unterstützung angewiesen sind, von den Massnahmen in den verschiedenen politischen Bereichen aus. Die schweizerische Bundesverfassung zielt in die gleiche Richtung, wenn sie in der Präambel bezeugt, "dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen". 2. Vorschläge zu einer globalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung Wir sehen sechs realisierbare Prioritäten als erste Etappe in einem Prozess, der darauf abzielt, allen den Zugang zu den Grundrechten zu ermöglichen, die Mittel zur Wahrnehmung von Verantwortung zu fördern und die notwendige Solidarität zu schaffen. 1 Die Beteiligung von Personen und Familien in Armutslagen unterstützen Die Arbeiten in Hinblick auf diese Strategie zeigen, dass die armutsbetroffenen Personen als zentrale Partner in der Bekämpfung von Armut anerkannt werden können. Zur Verwirklichung dieser Strategie ist die Teilnahme von Armutsbetroffenen bei Umsetzung und Evaluation der verschiedenen Massnahmen und Empfehlungen entscheidend. Alle Partner sollten sich für diese Zusammenarbeit verantwortlich fühlen. Um diese Beteiligung zu begünstigen, ist es notwendig, dass die Behörden Begegnungen und Vereinigungen, bei denen armutsbetroffene Personen zu Wort kommen, finanziell unterstützen. 2 Die Einkommenssicherheit der Familien verbessern "In Wirklichkeit haben wir nur das strikte Minimum zum Überleben. Wir haben kein Geld, um uns einmal neue Kleider zu gönnen oder mit der Familie einen Ausflug zu machen. Freizeitaktivitäten für die Kinder und ein Sozialleben für die Familie liegen nicht drin.""Wir haben das leidvolle Leben nicht selber gewählt, und man wird als Aussenseiter behandelt, wenn man sich erlaubt, um Hilfe zu bitten." Einkommensschwache Familien müssen besser unterstützt werden. Wir schlagen vor, dass alle einkommensschwachen Familien unabhängig von ihrer Arbeitssituation von Ergänzungsleistungen profitieren. Sollte sich dies nicht in nützlicher Frist realisieren lassen, so muss mindestens der Sozialhilfebeitrag für den Lebensunterhalt von Kindern demjenigen angeglichen werden, der im Gesetz über die Ergänzungsleistungen vorgesehen ist. Allgemeiner gesprochen findet der Vorschlag eines eidgenössischen Rahmengesetzes über Existenzsicherung unsere volle Unterstützung. Personen und Familien, welche in Armut leben, hätten viel über den Inhalt eines solchen Gesetzes zu sagen und müssen dazu konsultiert werden. Ausserdem sollte eine staatlich finanzierte Studie durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob Personen, die Sozialhilfe beziehen, bezogen haben oder darauf verzichtet haben, sich in ihrer Würde respektiert fühlen, und ob sie die "Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind" (Bundesverfassung Art.12) auch tatsächlich erhalten. 3 Die Bildungsschancen der am wenigsten Qualifizierten verbessern "Du versagst in der Schule, weil du selten die Möglichkeit hast, die Aufgaben zu Hause zu erledigen. Es ist schwieriger, sich in der Schule zu konzentrieren, wenn man daheim Probleme hat." -" Wir wünschen uns gleiche Chancen für alle Kinder, jedoch wird in der Schule von den Eltern sehr viel Mitarbeit und Verantwortung gefordert. Wir, die wir selbst in Armut aufgewachsen sind, können diese ohne zusätzliche Unterstützung nicht bieten." Verschiedene Organisationen und Institutionen machen gute Vorschläge bezüglich Erziehung im Frühbereich, schulische Unterstützung, Ausbildung und Qualifizierung. Die am stärksten Benachteiligen legen den Akzent auf drei Forderungen. Was die schulische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen betrifft, muss der Dialog zwischen Gegenseitige Weiterbildung. Lehrkräften und Eltern von sozial benachteiligten Kindern verstärkt werden. Ziel sollte sein, dass beide Seiten einander besser verstehen lernen. So könnte der Dialog eine gemeinsame Fortbildung sein, wo Lehrkräfte und Eltern einander kennen lernen und eine Zusammenarbeit einüben. 3 Bund und Kantone unterstützen den Zugang vonJugendlichen zu einer Berufsbildung mit CaseManagement. Bei der Umsetzung muss daraufund geachtet werden, dass Jugendliche mitbesonders grossen Schwierigkeiten nicht ausgeschlossen werden: durch Kontinuität imBildungsparcours bis zum Zugang zu einer nichtprekären Arbeitsstelle, durch Vermeidung von Perioden ohne Ausbildung oder Arbeit, durch Gewährleistung einer finanziellen Sicherheit während ihres ganzen Bildungsparcours. Bei der Weiterbildung von Erwachsenen muss eine vorrangige Aufmerksamkeit einer qualifizierenden Ausbildung von Personen ohne berufliche Qualifikation oder mit Schreib-oder Leseschwierigkeiten geschenkt werden, namentlich im Rahmen längerfristiger Qualifikationsprogramme für Arbeitslose. 4 Der Fremdplatzierung der Kinder vorbeugen "Am meisten haben meine Kinder und ich darunter gelitten, dass die Kinder in ein Heim platziert wurden. Ich hatte ja selber erlebt, wie traurig es ist, wenn man nicht in der eigenen Familie aufwachsen kann. Mit verzweifeltem Mut kämpfte ich dafür, sie wieder zurück zu erhalten." 4 Fremdplatzierung von Kindern sozial benachteiligter Familien können und sollen durch eine verstärkte Unterstützung vermieden werden, die alle finanziellen und sozialen Schwierigkeiten von Familien in Betracht zieht. Ausserordentliche Massnahmen könnten sein: eine soziale Begleitung, welche die Fähigkeiten der Familie verstärkt, Erhöhung des Familieneinkommens, Zugang zu einer grösseren Wohnung, vorrangiger Zugang zu einer Arbeit, die mit dem Stundenplan der Kinder vereinbar ist; vor allem sollte es darum gehen, die Familie in ihrem eigenen Projekt zu unterstützen. 3 Siehe : Zusammenfassung des Forums DEP-ATD Quart Monde "Communiquer avec l'école c'est important : c'est l'avenir des enfants qui est en jeu. Des parents qui ont la vie difficile et des professionnels de l'éducation dialoguent ensemble". http://quart-monde.ch/fileadmin/user_upload/documents/publications/cr_dip-atd_du_8.12.04.pdf. 5 Den Zugang zu den Rechten und die soziale Begleitung verbessern "Sehr oft fragt man uns nicht nach unserer Meinung, man entscheidet für uns und für unsere Kinder, man hört uns nicht zu und wir werden nicht respektiert. Oder wir müssen unsere Geschichte in verschiedenen Büros erzählen und niemand hat eine Lösung. Wir wissen nicht, an wen wir uns wenden können, um uns zu verteidigen. Wir sind nicht genügend informiert und kennen unsere Rechte zu wenig." Die soziale Begleitung sollte verbessert werden. Sozialdienste sollten die vordringliche Aufgabe haben, armutsbetroffenen Personen unter Achtung ihrer Würde zum Zugang zu ihren Sozialrechten zu verhelfen (finanzielle Ressourcen, um in Würde zu leben, Wohnung, Gesundheit, Bildung, Arbeit usw.). Die Aus-und Weiterbildung der SozialarbeiterInnen soll auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit armutsbetroffenen Personen ausgerichtet sein. Pilotprojekte sollten für die gegenseitige Weiterbildung entwickelt werden, bei denen armutsbetroffene Menschen ihre Kompetenzen mit denjenigen von Fachleuten verflechten. Die Einrichtung von Informationsstellen, bei denen die Betroffenen sich über Zuständigkeiten, ihre Rechte und bestehende Angebote kundig machen können, ist wünschenswert. Es braucht überall parlamentarische Ombudspersonen5, an die sie sich wenden können, wenn sie mit Entscheiden der Sozialdienste nicht einverstanden sind. 6 Ein Beobachtungsgremium "Armut, soziale Ausgrenzung und Menschenrechte" einrichten und Stigmatisierung bekämpfen "Oft hören wir Aussprüche wie: ‚Die müssten lernen, besser mit ihrem Geld umzugehen.’ ‚Die sind selber schuld.’ ‚Die kauft ja Pommes-Chips, die kann nicht arm sein.’ Solche individuellen Schuldzuweisungen und stetige soziale Kontrolle sind unerträglich. Wir verstecken unsere Situation und meiden die Öffentlichkeit. Die Folge ist Ausgrenzung und Isolation. Wir wollen nicht weiter als Schmarotzer und Betrüger betitelt werden." Es gibt zahlreiche Beispiele der Ungerechtigkeit, die armutsbetroffene Personen immer wieder erfahren: extreme Geldknappheit, die zum Hungern zwingt, Kürzungen des auf das Existenzminimum berechneten Budgets, um verschiedenartige Schulden zurückzuzahlen, übertriebene Kontrollen, Machtmissbrauch seitens der Sozialdienste, Diskriminierung und Stigmatisierung auf Grund der Armut, Zwangsräumungen von Wohnungen ohne Neuunterbringung, Verweigerung von (zahn-)ärztlicher Behandlung, mangelnde und falsche Auskunft über die Rechte, Druck auf von Schwierigkeiten geschwächte Personen, Entbehrung von Erholung, Freizeit oder Ferien... Der Bund soll die Schaffung eines Beobachtungsgremiums "Armut, soziale Ausgrenzung und Menschenrechte"unterstützen, um die von den armutsbetroffenen Personen erlebten Ungerechtigkeiten, die Reflexion der betroffenen Personen und Initiativen zur Förderung der Achtung ihrer Würde und ihrer Rechte besser kennenzulernen. Dieses Beobachtungsgremium soll einen öffentlichen Dialog zu diesem Thema initiieren. So sollte eine Kampagne geführt werden zur Bekämpfung der Vorurteile, die armutsbetroffene Menschen als "Faulenzer", "Profitmacher", "Missbraucher" etc. darstellen. Es ist vorrangig, ein Klima zu schaffen, in welchem die Achtung der Würde der armutsbetroffenen Menschen als unerlässlich für die Armutsbekämpfung angesehen wird. Der 17. Oktober, Welttag gegen Armut und soziale Ausgrenzung, wäre ein privilegiertes Datum für die Etappenziele der Kampagne. 5 Siehe: http://ombudsman-ch.ch/home.php?action=Home&language=de . Anhang : ATD Vierte Welt und die Mitwirkung armutsbetroffener Personen an der Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung ATD Vierte Welt ist eine internationale Menschenrechtsbewegung, deren Abkürzung auf Deutsch mit folgendem Leitsatz wiedergegeben werden kann: "Alle zusammen in Würde" ("Agir Tous pour la Dignité"). Ihr Ziel ist es, Räume zu schaffen, in denen sich armutsbetroffene Personen und Familien treffen, ihre Lebenserfahrung austauschen und sich mit anderen für eine Gesellschaft frei von Not und Ausgrenzung einsetzen können. ATD Vierte Welt ist also eine Organisation, bei der armutsbetroffene Personen zu Wort kommen. Seit ihrer Gründung, 1957, bemüht sie sich die Erfahrungen der Ärmsten ins gesellschaftliche Bewusstsein zu bringen und mit ihnen konstruktive Vorschläge für eine bessere Zukunft zu erarbeiten. Dieser langfristige Prozess wurde stark geprägt durch die Veröffentlichung des Buchs "Schweizer ohne Namen" 19856, durch den Wresinski-Bericht "Starke Armut und wirtschaftliche und soziale Prekarität" 19877, durch die Redaktion des Artikels 30 der revidierten europäischen Sozialcharta des Europarats zum Thema "Recht auf Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung", durch einen Beitrag zur Ausarbeitung der europäischen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (insbesondere in Bezug auf die Ziele der Strategie), durch eine Mitarbeit im Rahmen des UN-Menschenrechtsrats an der Ausarbeitung von "Leitlinien extreme Armut und Menschenrechte". Mehrmals kam es zu Treffen mit BundesrätInnen. Im Jahr 2007 organisierte ATD Vierte Welt mit anderen Organisationen, bei denen Armutsbetroffene zu Wort kommen, ein Treffen mit der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey. An diesem Anlass wurde ihr das Dossier "Armut und soziale Ausgrenzung überwinden, der Weg zum Frieden" übergeben, aus dem die meisten Zitate im vorliegenden Dokument stammen.8 In diesem langfristigen, breit abgestützten Prozess hat ATD Vierte Welt seit 2003 die Erarbeitung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Partnerschaft mit den betroffenen Bevölkerungsschichten gefordert. ATD Vierte Welt hat Personen, die direkt von Armut betroffen sind, auf vier Arten in die Arbeit an dieser Strategie einbezogen: -die Themen der Strategie wurden zwischen 2008 und 2009 von Lokalgruppen von ATD Vierte Welt und von anderen Organisationen (b’treff in Flawil und Association des familles du quart monde de l’Ouest lausannois), in denen Armutsbetroffene zu Wort kommen, bearbeitet -die Volksuniversität Vierte Welt9 hat zwischen 2007 und 2009 Themen behandelt, die wir im Rahmen der Strategie als wichtig betrachten (Würde, Ressourcen für ein würdiges Leben, Arbeitslosigkeit, Partizipation, Menschenrechte, Fremdplatzierungen, Ferien) -Mitglieder der Leitungsgruppe der Strategie haben Lokalgruppen der beteiligten Organisationen getroffen und an Tagungen der Volksuniversität Vierte Welt teilgenommen -dreimal trafen sich in Treyvaux armutsbetroffene und andere Mitglieder dieser Organisationen zu folgenden Themen: Erarbeitung des Beitrags von ATD Vierte Welt im Juni 2008, Dialog mit Herrn Stephan Arnold vom BSV im April 2009 und Erarbeitung der Reaktion auf den Strategieentwurf aufgrund der Vorarbeit in den Lokalgruppen im Mai 2009.
Good-practice-Beispiel 1 die Volksuniversität Vierte Welt Die Ausgrenzung von Menschen in die zur Wahrnehmung ihrer beruflichen, familiären starker Armut verhindert oft einen konstruktiven Dialog innerhalb der Familie, aber auch mit Lehrpersonen,Sozialarbeitenden und anderen Gesprächspartnern. An den Bildungstreffen "Volksuniversität Vierte Welt" üben sich armutsbetroffeneMenschen und andere, auch Fachleute, im Gespräch miteinander. Dabei wird die Lebenserfahrung der Teilnehmenden, die von Armut und Erniedrigung am meisten gezeichnet sind aufgewertet. Dieser Dialog gibt ihnen Kraft und neue Mittel, um ihren Platz in der Gesellschafteinzunehmen und für ihr Familienprojekt Unterstützung zu finden. Er ermöglicht es auch den Mitbürgern, sich an der Seite der am stärksten von Armut Betroffenen zu engagieren, um deren gesellschaftliche Integration zu fördern. Good-practice-Beispiel 2 Der Bildungszyklus "Die Schule aller Kinder", organisiert durch ATD Vierte Welt und das Erziehungsdepartement des Kantons Genf, fand zwischen November 2003 und Mai 2004 in Genf statt. Die Teilnehmer - eine Gruppe von 10 Eltern, 10 LehrerInnen und 4 hauptamtlichen Mitarbeitern - lernten einander besser kennen, entdeckten die Anstrengungen auf beiden Seiten und lernten die wechselseitigen Ängste Missverständnisse zu überwinden. Jede undjeder erwarb dabei eine neue Sichtweise und das nötige Vertrauen, um anders zu handeln und den Dialog zu wagen. Zusammenfassung Nationale Strategie zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: Die Vorschläge der Betroffenen Wenn Armut und soziale Ausgrenzung einer Person oder einer Familie über längere Zeit anhalten, wird es für diese unmöglich, ihre Rechte auszuüben und ihre Verantwortlichkeiten wahrzunehmen. Ausgehend von dieser Definition, die auf Joseph Wresinski zurückgeht und in der Erfahrung der am stärksten Benachteiligten wurzelt, lässt sich eine globale, kohärente Politik erarbeiten, um allen Zugang zu den allgemein anerkannten Grundrechten zu ermöglichen. In deren Zentrum stehen: - Wiederherstellung der Rechte bzw. Prävention von Rechtsverlust in allen Bereichen, wo Prekarität bzw. kumulierte Prekarität herrschen. - Ermöglichung des Zugangs aller zu den Mitteln, die zur Wahrnehmung ihrer beruflichen, familiären und sozialen Verantwortung notwendig sind. - Schaffung von Solidarität zur Wiederherstellung vorenthaltener Rechte. Das vorliegende Papier will nicht die Vorschläge anderer Organisationen und Institutionen wiederholen. Es enthält sechs Vorschläge, deren Umsetzung für die armutsbetroffenen Personen vordringlich ist:
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