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Wildtiere Grossraubtiere in der Schweiz |
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Wildtiere Informationen |
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Gemeinsame Grundsätze der Verbände zur Grossraubtierpolitik |
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Die vier Verbände JagdSchweiz, Pro Natura, Schweizerischer Schafzuchtverband und WWF Schweiz haben sich auf gemeinsame Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder in der Grossraubtierpolitik geeinigt. Sie verpflichten sich zu einer lösungsorientierten Zusammenarbeit.
Wenn Grossraubtiere in ihren natürlichen Lebensraum zurückkehren, führte das oft zu Konflikten, die nicht selten im Gerichtssaal endeten und zu unüberbrückbaren Differenzen führten.
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Auch in der Schweiz sind viele Jahre mit Auseinandersetzungen der Naturschutz- und Nutzerverbände verstrichen. Ende 2010 wurde auf Initiative von JagdSchweiz, Pro Natura, Schweizerischem Schafzuchtverband und WWF Schweiz ein Prozess in Gang gebracht mit dem Ziel, künftig gemeinsam von allen Seiten konstruktive Lösungen anzustreben. Die Gespräche zwischen den vier Verbänden wurden vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) moderiert und vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und der KORA (Koordinierte Forschungsprojekte zur Erhaltung und zum Management der Grossraubtiere in der Schweiz) begleitet.
Lösungs- statt konfliktorientiert
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In langwierigen, aber konstruktiv geführten Verhandlungsrunden wurde ein gemeinsames Grundsatzpapier erarbeitet, das nun von allen Organisationen verabschiedet worden ist. Es beinhaltet vier Grundsätze, vier Ziele und sechs Handlungsfelder (S. Beilage). Alle Verbände betrachten die Rückkehr und die Bestandesbildung der Grossraubtiere auf Schweizer Territorium als natürlichen Prozess. Ebenso werden Regulationsabschüsse nicht mehr ausgeschlossen, wenn dadurch deren Bestand in der Schweiz nicht gefährdet wird. Bei Schäden an Nutztieren können die Schaden stiftenden Einzeltiere weiterhin gemäss den gültigen Konzepten abgeschossen werden. Zentraler Pfeiler für die weitere Strategie ist die Weiterentwicklung des Schutzes von Nutztierherden mit geeigneten und zumutbaren Massnahmen.
Die beteiligten Interessengruppen vereinbaren eine konstruktive Zusammenarbeit. Bei Konflikten um die Grossraubtiere, die Nutztierhaltung und die jagdliche Nutzung von Wildtieren sind sie bereit, nach Kompromissen und gemeinsam getragenen Lösungen zu suchen. Das schafft unterschiedliche Sichtweisen und Interessen nicht aus der Welt. Aber es verlagert die Lösung von Konflikten vom medialen oder gerichtlichen Schlagabtausch an den Sitzungstisch oder die gemeinsame Feldbegehung. In den Augen der beteiligten Verbände wird hiermit ein wichtiger Paradigmenwechsel erreicht.
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Statements der Verbandsvertreter/innen während des Verhandlungsprozesses
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«Das gemeinsame Papier wird uns in Zukunft helfen, Konflikte konstruktiv anzugehen. Züchter und Halter sind bereit, unter Berücksichtigung der regionalen Verhältnisse zumutbare Massnahmen zum Schutz der Herden zu ergreifen, um ein Nebeneinander von Grossraubtieren und einer nachhaltigen Nutztierhaltung zu ermöglichen», sagt German Schmutz, Präsident Schweizerischer Schafzuchtverband.
«Die vereinbarten Grundsätze fordern von allen viel Kompromissbereitschaft: Doch an einem Tisch oder im Feld miteinander reden und nach Lösungen suchen bringt dem Wolf mehr als Gerichtsverhandlungen», sagt Mirjam Ballmer, Projektleiterin Naturschutzpolitik bei Pro Natura.
«Luchs und Wolf sind in unserer einheimischen Tierwelt heute wieder präsent wie Reh, Hirsch und Gämse. Eine nachhaltige Jagd ist auch mit der Anwesenheit von Grossraubtieren möglich», sagt Peter Zenklusen, Vizepräsident von JagdSchweiz.
«Herdenschutz ist das A und O um Konflikte mit Grossraubtieren zu vermindern, funktioniert aber nicht in allen Situationen. Wir sind bereit, regional und lokal abgestimmte Lösungen mitzutragen, auch wenn die Verbreitung von Wölfen damit weiterhin langsamer voranschreitet, als wir uns dies wünschen», sagt Kurt Eichenberger vom WWF.
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Grossraubtier-Management in der Schweiz
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Gemeinsame Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder von:
Schweizerischer Schafzuchtverband
JagdSchweiz
Pro Natura
WWF
KORA (Verein zur Erhaltung und zum Management der Raubtiere)
Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Mit der Verbesserung der ökologischen Bedingungen für die Grossraubtiere in den Alpen und im Jura breiten sich Wolf, Luchs und Bär in ihrem ursprünglichen Lebensraum wieder aus. In der Schweiz ist die Rückkehr der Grossraubtiere auf unterschiedliche Weise erfolgt: vereinzelte Wölfe und Bären wandern seit den letzten Jahrzehnten aus den Nachbarländern ein, während der Luchs aufgrund eines Bundesratsbeschlusses im Jahre 1971 wieder angesiedelt wurde.
Die Rückkehr der Grossraubtiere in die Kulturlandschaft Schweiz bringt spezifische Herausforderungen mit sich, da sie Konflikte mit menschlichen Landnutzungsaktivitäten wie der Nutztierhaltung oder der Jagd verursachen können. Unterschiedliche Lösungsansätze im Umgang mit diesen Konflikten haben in den vergangenen Jahren zwischen den Betroffenen in den ländlichen Regionen sowie den nutzungs- und naturschutzorientierten Organisationen zu emotionalen Diskussionen geführt.
Die Verantwortlichen für das Grossraubtiermanagement der Organisationen JagdSchweiz (Peter Zenklusen), Pro Natura (Mirjam Ballmer), Schweizer Schafzuchtverband (German Schmutz) und WWF (Danielle Gugolz / Kurt Eichenberger) treffen sich auf Anregung der Schutzverbände seit 2010 regelmässig zu Gesprächen, um den gemeinsamen Nenner für den zukünftigen Umgang mit Wolf, Luchs, Bär und den daraus entstehenden Interessenkonflikten mit den Menschen zu finden. Diese Gespräche werden vom BAFU (Reinhard Schnidrig) moderiert. An die Treffen eingeladen sind zudem das BLW (Samuel Vogel) sowie der Verein KORA (Urs Breitenmoser). An sechs Sitzungen wurden die folgenden Grundsätze, Ziele und Handlungsfelder gemeinsam ausgearbeitet.
Grundsätze
G1
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In der Schweiz gibt es zahlreiche naturnahe Kulturlandschaften, in denen trotz menschlicher Nutzung die einheimische Tierwelt erhalten bleibt. In diesen Lebensräumen kommen Grossraubtiere vor. |
G2
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Die nachhaltige Nutztierhaltung und -sömmerung sind Bewirtschaftungsformen, die wichtige gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen (sichere Versorgung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft und dezentrale Besiedlung). |
G3
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Die Jagd in der Schweiz richtet sich nach den Kriterien der Nachhaltigkeit. Sie trägt zur Regulierung der Wildtierbestände und zur Verhütung von untragbaren Schäden in Wald und Landwirtschaft bei. |
G4 |
Die beteiligten Interessengruppen (Jagd, Naturschutz und Schafhaltung) arbeiten lösungsorientiert und konstruktiv zusammen. Bei Konflikten um die Grossraubtiere, die Nutztierhaltung und die jagdliche Nutzung von Wildtieren, sind sie bereit, mit einem pragmatischen Vorgehen nach Kompromissen und gemeinsam getragenen Lösungen zu suchen. |
Ziele
Z1
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Die natürliche Rückkehr und Ausbreitung der Grossraubtiere sowie die Bestandsbildung in der Schweiz ist möglich. |
Z2
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Die Grossraubtiere koexistieren mit den traditionellen Bewirtschaftungsformen, wie der Nutztierhaltung und der Jagd. Die Aufrechterhaltung dieser nachhaltigen Nutzungsformen ist trotz der Anwesenheit von Grossraubtieren in angemessenem Masse sowie ohne unzumutbare Einschränkungen weiterhin möglich und wird, wo sinnvoll, mit geeigneten Massnahmen unterstützt. |
Z3
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Der Schutz der Herden mit geeigneten Massnahmen, wie zum Beispiel Umtriebsweide, Herdenschutzhunde, Behirtung und Zäune, ist ein zentraler Pfeiler einer gemeinsamen pragmatischen Strategie zur Erhaltung der Nutztierhaltung und der Grossraubtiere. |
Z4
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Abschüsse von schadenstiftenden Einzeltieren sind gemäss den jeweils gültigen Konzepten möglich. Bei etablierten Grossraubtierbeständen sind im Schadensfall regulierende Eingriffe möglich, solange das Überleben des Bestandes gesichert ist. |
Handlungsfelder
H1
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Die Schweiz arbeitet mit den Nachbarländern zusammen, um eine lebensfähige Population von Grossraubtieren im Alpenbogen und Jurabogen zu sichern. |
H2
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Die Schweiz führt das wissenschaftliche Grossraubtier-Monitoring weiter und gewährleistet einen intensiven Austausch mit den Nachbarländern. Die Behörden beziehen interessierte Kreise, wo sinnvoll und möglich, in das Grossraubtier-Monitoring ein. |
H3
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Die Nutztierhalter ergreifen, wo möglich, geeignete Massnahmen wie Umtriebsweide, den Einsatz von Herdenschutzhunden und Zäunen zur Führung und zum Schutz der Herden, sowie Behirtung. Wo keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen werden können, werden gemeinsam Lösungen gesucht. Grundsätzlich ist die Bestossung der Sömmerungsalpen von den Bewirtschaftern gemäss Sömmerungsbeitragsverordnung vorzunehmen. |
H4
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Der Bund fördert und überwacht die Zucht und den Einsatz von tauglichen Herdenschutzhunden. Der Herdenschutz ist vom Bund rechtlich abzusichern und nachhaltig zu finanzieren. |
H5
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Alle Interessengruppen anerkennen und kommunizieren sowohl die ökologische Rolle der Grossraubtiere und deren Ausbreitung, den Nutzen einer nachhaltigen Landwirtschaft und Jagd, als auch die möglichen Konflikte in der Kulturlandschaft, die mit der Rückkehr der Grossraubtiere entstehen können. |
H6
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Alle Interessengruppen anerkennen regulierende Eingriffe in die Grossraubtierbestände und den Abschuss von schadenstiftenden Einzeltieren als Managementoptionen. |
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