Wildtiere in der Schweiz: Wölfe |
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Wölfe in der Schweiz |
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VS Wallis Wolf im Turtmanntal |
Juli 2014 |
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Wildtiere Informationen |
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2014: Wolf im Kanton St. Gallen |
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Wolf im Weisstannental |
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Wolf reisst sechs Schafe im Weisstannental
Seit dem 1. August hat im Weisstannental ein Wolf sechs Schafe aus verschiedenen Herden gerissen.
In den vergangenen zwei Tagen fand der Alppächter auf der Alp Valtüsch fünf tote Schafe. Der sofort beigezogene Wildhüter bestätigte, dass ein Wolf die Tiere gerissen hat. |
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Die Alp im Gufelbachtal, einem Seitental des Weisstannentals, liegt auf dem Gebiet des eidgenössischen Jagdbanngebiets "Graue Hörner".
Bereits am 1. August war bestätigt worden, dass ein Wolf im selben Seitental auf der Alp Rappenloch ein Schaf gerissen hatte.
Zur Identifizierung des Wolfs wurden DNA-Proben entnommen. Die Herdenschutzmassnahmen werden nun mit den Betroffenen und den zuständigen Stellen beim Kanton St.Gallen und dem Bund überprüft und verstärkt.
Bereits im Juni 2014 wurde im Weisstannental ein Wolf und im November 2013 im benachbarten Taminatal ein Wolfsrudel beobachtet.
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2014: Wolf im Kanton Wallis |
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Wolf im Turtmanntal |
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Wolf in der Augstbordregion (Turtmanntal)
Keine Abschussbewilligung
In den letzten Wochen hat ein Wolf in der Region Augstbord im Oberwallis 30 Nutztiere getötet. Die aktuelle Bilanz beziffert sich auf 28 tote Schafe und 2 Ziegen. Trotz dieses erheblichen Schadens kann der Kanton keine Abschussbewilligung erteilen.
Aufgrund der Wolfsangriffe hat der Kanton Wallis eine Sitzung der Interkantonalen Kommission (IKK) zur Beurteilung der Situation beantragt. |
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Die Kommission setzt sich zusammen aus je einem Vertreter von Bund und Kanton und berät unter Zuzug von Spezialisten im Bereich Wolfsmonitoring, Herdenschutz und Landwirtschaft.
Im vorliegenden Fall bestehen vor allem Meinungsverschie.denheiten was die Termine bezüglich Umsetzung der empfohlenen Massnahmen der Schafalpplanung 2014 angeht. Die Frage ob die Kriterien für die Erteilung einer Abschussbewilligung gemäss Konzept Wolf Schweiz erfüllt sind, wurde deshalb von der Kommission unterschiedlich beurteilt.
Das geltende Wolfskonzept sieht für einen schadenstiftenden Wolf dann einen Abschuss vor, wenn er innerhalb von vier Monaten mindestens 35 Schafe oder innerhalb von einem Monat mindestens 25 Schafe oder im Folgejahr von Angriffen 15 Schafe reisst. Eine Abschussbewilligung bedingt aber auch, dass die zumutbaren Schutzmassnahmen von den Nutztierhaltern ergriffen wurden.
Die Dienststelle für Landwirtschaft wird mit den Alpbewirtschaftern die offenen Fragen prüfen und sie bezüglich bestmöglichem, kurzfristigem Schutz der Nutztiere beraten. Der Bund hat hierfür Hirten und Hunde des mobilen Herdenschutzes zur Verfügung gestellt.
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Quelle: Text Kanton Wallis , Präsidium des Staatsrates , Kanzlei, 29. Juli 2014 |
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