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2008
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Thema: Gesellschaft, Gesundheit & Soziales
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Vogelgrippe-Virus
Vogelgrippe: Schweiz - H5-Virus festgestellt März 2008
Vogelgrippe Meldung
Bei einer Tafelente auf dem Sempachersee wurde im Rahmen des Überwachungsprogramms das hochansteckende Vogelgrippe-Virus H5N1 festgestellt. Die Ente zeigte keinerlei Krankheitssymptome. Dies ist der erste Vogelgrippefall in der Schweiz seit Frühjahr 2006.

Die seit Mitte Oktober 2007 geltenden Schutzmassnahmen bleiben in Kraft. Zusätzliche Massnahmen wie ein Freilandhaltungsverbot braucht es zur Zeit nicht.

Das jetzt entdeckte Vogelgrippe-Virus ist gemäss genetischen Analysen fast identisch mit den Viren, die 2007 in Europa auftraten. Die Vogelgrippe ist weiterhin in Mitteleuropa präsent und die Wachsamkeit von Geflügelhaltenden bleibt wichtig. Die seit dem 15. Oktober geltenden Schutzmassnahmen bleiben in Kraft: Rund um grössere Seen müssen Geflügelhaltende ihre Tiere an einer überdachten Stelle füttern und tränken, Wildvögel müssen von Wasserflächen ferngehalten werden und Hühner müssen getrennt von Enten und Gänsen gehalten werden. Zusätzliche Massnahmen sind jedoch nicht nötig, da gemäss Risikoanalyse die Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation nicht weit verbreitet und eine Einschleppung in eine Geflügelhaltung selbst rund um den Sempachersee wenig wahrscheinlich ist.

Mehr als 600 Wildvögel wurden seit vergangenem Oktober in der Schweiz auf Vogelgrippe untersucht, beinahe 200 davon auf dem Sempachersee. Im Überwachungsprogramm werden auch Vögel vom Boden-, Neuenburger- und Murtensee und von den Bolle di Magadino im Tessin beprobt.

Insgesamt sind in der Schweiz damit 33 Vogelgrippe-Fälle entdeckt worden. Die übrigen 32 waren alle tot aufgefundene Wasservögel auf dem Genfer- und Bodensee, die zwischen Ende Februar und Ende März 2006 untersucht wurden.

Die Vogelgrippe ist in erster Linie eine Tierseuche. Das Virus H5N1 ist für Hühner und anderes Geflügel hochansteckend. Menschen stecken sich kaum mit dem Virus an und nur nach engem Kontakt mit kranken Hühnern.

Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen, 27. März 2008

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