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Die
Vogelgrippe ist weiterhin eine Tierseuche.
Die weltweit an der Vogelgrippe erkrankten Menschen (gegenwärtig etwa
insgesamt 170) haben sich unter ganz besonderen Umständen mit dem
H5N1-Virus infiziert. |
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Es
gibt verschiedene H5-Virentypen.
Der H5N1 ist jener Typ, welcher pandemiefähig ist und für Menschen
unter bestimmten Umständen eine Gefahr darstellen kann. |
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Die Infektion
eines Menschen ist nur über Tröpfchen-Infektion möglich (also nicht beim sich die Hand geben). Das Virus muss über
die Atemwege in den Menschen gelangen. Der Mensch muss dabei grosse Mengen
der Viren und dies über einen längeren Zeitraum in sich aufnehmen. |
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Eine Infektion
des Menschen mit dem H5N1-Virus ist nur bei sehr
intensivem und langanhaltendendem Kontakt mit infizierten Tieren möglich. |
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Das H5-Virus wird in Schweizer Labors nachgewiesen. Tiere mit nachgewiesenem H5-Virus
werden in in das EU-Reverenzlabor in Weybridge (Grossbritannien) geschickt.
Hier wird auf den Typ H5N1 untersucht. Diese Zentralisierung der Untersuchungen ermöglicht, Mutationsformen
der Viren in Europa rasch zu erkennen. |
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Ein toter
Vogel muss keineswegs mit dem H5N1-Virus infiziert
sein. Singvögel sind gegenwärtig von der Vogelgrippe nicht betroffen. |
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Eine
Infektion mit dem H5N1-Virus erfolgt nicht
über die Haut des Menschen. |
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Eine
Infektion mit dem H5N1-Virus erfolgt nicht
über Wasser. Das Baden in Seen oder Flüssen
ist unbedenklich. |
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Beim Berühren
vom Vogelkot (zum Beispiel beim Autowaschen)
kann sich der Mensch nicht mit dem H5N1-Virus infizieren. |
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Die Berührung
eines mit dem H5N1-Virus infizierten Tieres oder von Tierprodukten führt nach heutigen Erkenntnissen zu keiner
Infektion. |
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Die Übertragung
des H5N1-Virus auf Katzen ist nur unter ganz
besonderen Umständen möglich. Normalerweise können sich
Katzen nicht mit dem Virus infizieren. Eine Infizierung einer Katze ist
selbst dann unwahrscheinlich, wenn das Tier einen infizierten Vogel gefangen
bzw. gefressen hat. |
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Für
die Übertragung des H5N1-Virus auf andere
Tiere wie Hunde, Kühe, Meerschweinchen
usw. liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. |
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Bei einer
kurzzeitigen Berührung von an Vogelgrippe
erkrankten Tieren kann sich der Mensch nicht mit dem H5N1-Virus anstecken. |
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Das
H5N1-Virus wird beim Erhitzen auf 70º C bis 80º C (zum Beispiel beim Kochen) abgetötet. |
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Das
H5N1-Virus wird beim Waschen mit Seife von
der Haut des Menschen beseitigt. |
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Auch
in Gebieten, wo das H5N1-Virus festgestellt wurde, gelten die üblichen Hygienemassnahmen wie etwa das Händewaschen nach dem Berühren von Tieren. |
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Das
Einrichten von Beobachtungs- und Schutzzonen sind seuchenpolizeiliche Massnahmen. Das Hauptziel dieser Zonen ist es,
die Ausbreitung des Virus zu verhindern. In den Schutzzonen gelten jeweils
besondere Vorschriften für den Transport und den Umgang von gefährdeten
Tieren oder Menschen. In beiden Zonen bestehen für Menschen, welche
den normalen Alltagsgeschäften (welche nicht in Zusammenhang mit gefährdeten
Tieren stehen) nachgehen, keine erhöhten Gefahren. |
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In
der Schutzzone müssen Geflügelhaltungen zudem regelmässig auf Todes- und
Krankheitsfälle kontrolliert und klinisch überprüft werden.
Der Kantonstierarzt überwacht in der Schutzzone Wildvögel, speziell
Wasservögel. Bruteier, Fleisch und Produkte aus Geflügelfleisch
dürfen nicht aus der Zone gebracht werden. |