Die Personalprobleme, die die aargauische Schule heute schon hat, dürften sich massiv verschärfen. Der aargauische Lehrerinnen-und Lehrer-Verband empfiehlt deshalb dringend eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen an der Schule. Insbesondere sind folgende Massnahmen zu ergreifen: Der Berufsauftrag und die zur Verfügung stehende Zeit müssen in Einklang gebracht werden. Denn eine andauernde zeitliche überbeanspruchung in diesem Ausmass ist nicht zu akzeptieren, sie verstösst auch gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsschutz. Die Anstellungsbedingungen müssen im Vergleich zu anderen Kantonen und anderen Fachhochschulberufen konkurrenzfähig gemacht werden. Der Prävention gegen Burn-out ist Rechnung zu tragen durch bessere Abläufe in der Schule, bessere Erholungsmöglichkeiten und individuelle Schutzmassnahmen gegen überbelastung. Der Präsident des alv Niklaus Stöckli
Verbesserungen bei den Anstellungsbedingungen sind die Voraussetzung für eine Qualitätssteigerung der Schule. Zur Remedur braucht es ein Massnahmenpaket. Insbesondere ist ein Ausspielen von systemischer Verbesserung gegen Effizienzsteigerung und umgekehrt zu vermeiden. Für die Bemessung der Massnahmen ist die kommende Situation zu berücksichtigen: Die Jahresarbeitszeit der Lehrpersonen verkürzt sich um die zusätzlichen Ferien des Verwaltungspersonals. Die Einführung der Integrativen Schulung, der individualisierenden Didaktik mit differenzierter Lernstandsdiagnose und Förderplanung, von QUES und erweiterter Schülerbeurteilung (neue Promotionsverordnung) verlangt mehr Zeit. Zu diesem Befund gelangt auch die Erziehungsdirektorenkonferenz. In ihrer Publikation "Lehrberufe 2008" verlangt sie eine Reduktion der Pflichtpensen, um die notwendige Zeit für die individualisierende Didaktik zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitszeit der Lehrpersonen ist unter den heutigen Bedingungen bei allen Kategorien zu hoch - im Durchschnitt 25%. Die Gesundheitsgefährdung ist zu hoch - 20% Burn-out-Risiko. Verschiedene Reformen können sich als Reduktion der psychischen Belastung auswirken, nicht aber als zeitliche Verkürzung. Die rechtlichen Normen zum Schutz vor ungesunden Arbeitsverhältnissen sind einzuhalten. Die Regelungen des Umgangs mit der überzeit beim Verwaltungspersonal
sind zu berücksichtigen.
Der Berufsauftrag der Lehrpersonen, der differenziert dargestellt wird, muss innerhalb der Jahresarbeitszeit erfüllt werden können. Die Belastung muss im Interesse der Gesundheit der Lehrpersonen und auch im Interesse der Qualität der Schule gesenkt werden.
Reduktion und Angleichung der Pflichtpensen Abgeltung der Klassenlehrerfunktion Verstetigung der Anstellung Verbesserung des Erholungspotentials Individuelle Instrumente zum Schutz vor Ausbeutung Effizienzsteigerung bei der Arbeit der Lehrpersonen Bessere Nutzung der Ressourcen
Einführungsstopp
der neuen Promotionsverordnung
Bis der Berufsauftrag neu definiert ist, wird die Einführung der neuen Promotionsverordnung gestoppt. Berücksichtigung
der neuen Ferienregelung des Verwaltungspersonals
Zeitliche
Differenzierung des Berufsauftrags
Für die neuen Aufträge (Berücksichtigung des höheren Zeitbedarfs für die Einführung der Reformen, IS, Teamarbeit, Promotionsverordnung, Individualisierung, QUES) wird eine Berechnung des zeitlichen Bedarfs erhoben. Diese Zeitbudgets sind in die Norm-Jahresarbeitszeit einzufügen. Die Berufsaufträge, die die Lehrpersonen innerhalb der frei verfügbaren Arbeitszeit zu erfüllen haben, werden zeitlich budgetiert. Senkung
des Pflichtpensums
Das Pflichtpensum wird auf 26 Lektionen für alle Lehrpersonen an der Volksschule gesenkt. Das verursacht eine Reduktion der tatsächlich geleisteten Jahresarbeitszeit um rund 10%. Mit dieser Massnahme allein würde immer noch eine beträchtliche Überzeit geleistet. Die Senkung des Pflichtpensums soll nicht zu Lasten des schulischen Angebots erfolgen. Entlastung
der Klassenlehrpersonen
Für die Aufgaben der Klassenlehrperson steht eine zusätzliche Lektion als Entlastung zur Verfügung. Die Aufgabe der Klassenlehrperson wird beschrieben. Stellvertretungen
Für die Stellvertretungen für ausfallende Lektionen steht entsprechendes Personal kantonsweit zur Verfügung. Diese Aufgabe kann nicht den Lehrpersonen vor Ort übernommen werden. Verstetigung
des Anstellungsgrades
Um den Anstellungsgrad der Lehrpersonen nicht von Jahr zu Jahr schwanken zu lassen, werden den Schulen die Ressourcen in einem Drei-Jahres-Rhythmus zugeteilt. Die Schulleitungen haben die Pflicht, jährliche Schwankungen des Anstellungsgrades zu vermeiden. Ein frei verfügbarer Lektionenpool in der Hand der Schule vor Ort federt kleine Schwankungen ab. Als zusätzliches Mittel zur Verstetigung können die Lehrpersonen ein Lektionenkonto äufnen. Lektionenüberzeit kann auch in Form von bezahltem Urlaub bezogen werden. Verbesserung
des Erholungspotentials
Zur Verbesserung des Erholungspotentials der Lehrpersonen stehen folgende Massnahmen zur Verfügung: Urlaub und Individualisierung der Arbeit Weiterbildung Gegenwert für die Arbeit Lehrpersonen sollen öfter als heute bezahlten Urlaub beziehen können. Der Urlaub wird alimentiert durch ein besseres Treueangebot des Kantons (alle fünf Jahre ein Monat bezahlter Urlaub) und dem Lektionenkonto. Zu prüfen ist auch die Umwandlung der Altersentlastung in ein Urlaubskonto. Erholungspotential wird auch durch eine entsprechende Aus-und Weiterbildung geschaffen. Mit Gegenwert für die Arbeit sind alle positiven Rückmeldungen für die Lehrpersonen gemeint. Am wichtigsten ist eine verlässliche Lohn-und Personalpolitik des Kantons. Die Beurteilung der Arbeit der Lehrpersonen durch die Personalverantwortlichen der einzelnen Schulen muss differenziert, datengestützt und fördernd sein. Die Geleitete Schule muss auch eine gesunde Schule sein. Dieser Auftrag ist auf die gleiche Ebene zu heben wie die Qualitätssicherung. Die Beachtung der Gesundheit der Lehrpersonen ist ein Teil der Personalführung der Geleiteten Schule. Individueller
Schutz vor Überlastung
Lehrpersonen haben das Recht, ihre Arbeitszeit zu erfassen. Die Ergebnisse müssen mit der Schulleitung thematisiert und bei überzeit einer Lösung zugeführt werden. Insbesondere die Einhaltung der zeitlichen Begrenzung der Gemeinsamen Jahresarbeitszeit kann von den Lehrpersonen eingefordert werden. überzeit bei der Gemeinsamen Jahresarbeitszeit ist zu kompensieren. Effizienzsteigerung
Effizienzsteigerung bei der Arbeit der Lehrpersonen wird erreicht durch ... Aus-und Weiterbildung, insbesondere durch Weiterbildung im Team Wissensmanagement bessere Lehrmittel Aufgabenpool Die Lehrpersonen müssen wissen, wie sie ihren Unterricht sowohl gut als auch effizient vorbereiten können. Die Schulen erarbeiten ein Wissensmanagement, um die Produkte der einzelnen Lehrpersonen dem ganzen Team zukommen zu lassen. Die Lehrmittel werden massiv verbessert, so dass sie unmittelbar für den Unterricht genutzt werden können. Entlastung
durch Teamteaching
Die Verantwortung der einzelnen Lehrperson muss breiter abgestützt werden. Das geschieht durch eine Aufwertung des Teams in Form von Teamteaching und einer besseren Vernetzung der Lehrpersonen der gleichen Klasse. Entlastung
durch Nutzung der Ressourcen
Die pädagogischen Massnahmen, die die einzelne Lehrperson beschliesst, sollen einen hohen Wirksamkeitsgrad aufweisen. Voraussetzung dafür ist eine gute Aus-und Weiterbildung und die Bereitstellung und Nutzung unterstützender Ressourcen (Schulpsychologische Beratung, Schulsozialarbeit, Weiterbildungscoaching etc.)
|