Das nächste Hochwasser kommt bestimmt. Um möglichst viele Schäden zu vermeiden braucht es umfassende Gefahrengrundlagen wie etwa Gefahrenkarten und detaillierte Prognosen; robuste und überlastbare Schutzbauten und -konzepte sowie optimal vorbereitete und koordinierte Einsätze. Zu diesem Schluss kommt die Analyse des Hochwassers vom August 2005. Im
August 2005 ( Die Analyse des Hochwassers 2005 unter Leitung des Bundesamt für Umwelt BAFU und der Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL zeigt, dass lokal zwar rekordhohe Niederschläge und Abflüsse gemessen wurden, das Ereignis in seiner Gesamtheit und über einen längeren Zeitraum betrachtet zwar selten, aber nicht einmalig ist. "Vergleichbare - und vielleicht noch stärkere - Ereignisse kann es auch in Zukunft geben", schreibt Bundesrat Moritz Leuenberger im Vorwort zum Synthesebericht der Ereignisanalyse, und folgert: "Um zu verhindern, dass sie ähnliche oder sogar noch schlimmere Folgen haben als im August 2005, ist die konsequente Fortsetzung einer umfassenden Hochwasserschutzpolitik notwendig".
Integrales Risikomanagement Diese umfassende Politik soll sich noch stärker am integralen Risikomanagement orientieren: Der gesetzlich festgeschriebene, ganzheitliche Ansatz umfasst den gesamten Kreislauf von Vorbeugung, Bewältigung und Regeneration. Die Basis dazu bilden umfassende Gefahrengrundlagen wie etwa detaillierte und möglichst frühzeitige Prognosen oder flächendeckende Gefahrenkarten . Sie erlauben es, Gefahren zu beurteilen und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Vorbeugung beginnt bei der Raumplanung Einen wichtigen Beitrag zur Gefahrenvorbeugung leistet eine gefahrenbewusste Raumplanung, welche die Naturgefahren respektiert und Freiräume für ausserordentliche Ereignisse schafft. Sie kann verhindern, dass unüberlegt ausgeschiedene Bauzonen durch teure Schutzbauten nachträglich gesichert werden müssen. Mit dem sachgerechten Unterhalt der Gewässer und der Pflege des Schutzwaldes stehen raumplanerische Massnahmen deshalb an erster Stelle. Nur
wo diese Massnahmen nicht ausreichen, sind naturnahe und landschaftsgerechte
Schutzbauten zu errichten. Schutzbauten werden auf eine bestimmte Belastung
durch Wasser, Geschiebe und Schwemmholz (
Restrisiken minimieren Die
mit einem überlastfall verbundenen Restrisiken können durch Objektschutz
und Interventionsmassnahmen auf ein akzeptables Mass reduziert werden.
Die Intervention muss jedoch geplant, vorbereitet und eingeübt werden.
Interventionsmassnahmen können nur rechtzeitig eingeleitet werden,
wenn die Vorhersagen (Niederschlag und Abfluss)( Hier hat die Ereignisanalyse Optimierungspotenzial aufgezeigt. Durch genauere Vorhersagen und bessere Vernetzung aller Beteiligten sollen die Interventionsmassnahmen künftig früher eingeleitet und effizienter umgesetzt werden können. Dies bedingt auch, dass sich die Führungsorgane und Einsatzkräfte vor Ort auf das erforderliche Fachwissen abstützen können. Ab Herbst 2009 will der Bund entsprechende Kurse für Naturgefahrenbeobachter zur Unterstützung regionaler und kantonaler Führungsstäbe bei der Notfallplanung und bei der Bewältigung von Ereignissen anbieten. Eigenverantwortung stärken Auch
die Bevölkerung kann durch ein gefahrengerechtes Verhalten und
präventive Massnahmen ( Die Ereignisanalyse des Hochwassers 2005 hat Stärken und Schwächen des Umgangs mit Naturgefahren in der Schweiz aufgezeigt. Die kurzfristig umsetzbaren Optimierungsmassnahmen wurden schon während der Analyse in Angriff genommen, andere sind projektiert. Für Bundesrat Leuenberger steht angesichts der Analyse fest: "Politik, Behörden und Bevölkerung sind auch weiterhin gefordert. Ein integrales Risikomanagement ist eine Daueraufgabe, der wir alle uns zu stellen haben."
Durch die Entlastungen wird der in der Engelberger Aa verbleibende Abfluss jeweils auf die Abflusskapazität des folgenden Abschnitts begrenzt. Das Hochwasserschutzkonzept an der Engelberger Aa umfasst aber nicht nur robuste und überlastbare technische Massnahmen. Im Umgang mit den verbleibenden Risiken vereint es eine breite Palette an Massnahmen und stellt so ein Beispiel für eine integrale Massnahmenplanung dar. Sekundäre Dämme zur seitlichen Begrenzung des Entlastungskorridors sowie Objektschutzmassnahmen verhindern Schäden im Bereich der Siedlungsgebiete von Buochs und Ennetbürgen sowie an einzelnen Bauten.
Integraler Bestandteil des Hochwasserschutzkonzepts ist zudem eine umfassende Notfallplanung. Diese umfasst unter anderem die Information und Alarmierung der Bevölkerung, die Organisation von Dammwachen, mobile Massnahmen zur Schliessung von Lücken in den Begrenzungen des Entlastungskorridors, Verkehrssperrungen sowie den vorbereiteten Einsatz von Baumaschinen und Fachexperten.
Der für den Hochwasserfall vorgesehene Entlastungskorridor ist raumplanerisch gesichert. Die Aufnahme in den kantonalen Richtplan und die Ausscheidung des Entlastungskorridors als Sondernutzungszone in den Zonenplänen der Gemeinden Buochs und Ennetbürgen stellt seine Freihaltung sicher.
Das Hochwasserschutzkonzept hat sich beim Hochwasser 2005 bewährt. Dank Investitionen von 26 Mio. Fr. konnten Schäden von über 100 Mio. Fr. verhindert werden.
Erforderliche
Massnahmen
Als Konsequenz aus der Analyse des Hochwassers 2005 sind in folgenden Handlungsfeldern Massnahmen zu ergreifen:
Eingeleitete
Massnahmen auf Stufe Bund
Aus der Erkenntnis, dass bei Warnung, Alarmierung und Intervention Lücken vorhanden, aber auch rasch bedeutende Optimierungen möglich sind, konzentrieren sich die eingeleiteten und seit dem Hochwasser 2005 bereits umgesetzten Massnahmen stark auf diese Bereiche. Gestützt auf die im Rahmen des vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS und der Nationalen Plattform Naturgefahren PLANAT koordinierten Projekts OWARNA (Optimierung von Warnung und Alarmierung bei Naturgefahren) ausgelösten Massnahmen sowie auf die Erkenntnisse der vorliegenden Ereignisanalyse wurden auf Stufe Bund folgende Massnahmen eingeleitet:
Diese
Massnahmen sind Teil der vom Bundesrat im Mai 2007 beschlossenen Massnahmen.
Am 28. September 2007 hat der Bundesrat angesichts der Hochwasser vom August
2007 beschlossen, diese Massnahmen beschleunigt umzusetzen und den Schutz
vor Naturgefahren zu stärken. Für die Naturgefahrenprävention
( Weitere
zu ergreifende Massnahmen
Nachdem der Bund die Massnahmen, welche er in eigener Kompetenz umsetzen kann, rasch an die Hand genommen hat, gilt es diese zügig zu vollziehen. Parallel dazu muss die Umsetzung der auf kantonaler und lokaler Ebene notwendigen Massnahmen eingeleitet werden. Die entsprechenden Handlungsschwerpunkte sind:
Mit
den Resultaten aus dem Projekt Aquaprotect wird erstmals eine schweizweite
Übersicht über die potenzielle Hochwassergefährdung erarbeitet.
Die digitalen Karten ( Für den Bund sind die Karten von grossem Interesse, weil mit diesen Resultaten zum ersten Mal schweizweit nach einer einheitlichen Methode Informationen über mögliche Überflutungsgefährdung vorliegen. Sie können jedoch die Gefahrenkarten und Gefahrenhinweiskarten nicht ersetzen. Das Projekt entstand in Zusammenarbeit mit Fachexperten der Swiss Re und dem BAFU. Die Resultate werden voraussichtlich Ende 2008 zur Verfügung stehen und anschliessend verÖffentlicht.
siehe auch: Rutschungen, Murgänge, Hochwasser, Steinschläge und Felsstürze
|