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Gefragte ältere Mitarbeitende - ein Erfordernis der Zukunft |
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Arbeitgeberverband:
Altersstrategie
wozu?
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Es
ist längst bekannt: Die Schweiz und mit ihr die meisten Industrieländer
altern. Der Anteil der älteren Menschen in der Schweizer Bevölkerung
wird immer höher. So waren Ende 2005 von 7,5 Mio. Menschen rund 1,2
Mio. oder 16 % über 64 Jahre alt. Im Jahr 2035 werden es voraussichtlich
25 % der Bevölkerung sein.
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Viele
der daraus resultierenden Folgen sind längst abschätzbar. Dennoch
bleibt es - zumindest bis heute - bei Worten und es folgen kaum Taten.
Die demographische Entwicklung der nächsten Jahre wird die Altersstruktur
der arbeitenden Bevölkerung nachhaltig verändern. Starke Jahrgänge
scheiden aus dem Erwerbsleben aus, geburtenschwache Jahrgänge folgen.
Es ist heute davon auszugehen, dass wir ab etwa 2015 einen Arbeitskräftemangel
haben werden. |
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Der
Schweizerische Arbeitgeberverband nahm erstmals 1995 gegen den sogenannten
«Jugendlichkeitswahn» Stellung, ausgehend von der Überzeugung,
dass nur eine gute Altersverteilung ein hohes Leistungsniveau in den Unternehmen
garantiert. Die skizzierte demographische Entwicklung und die damit verbundene
Arbeitskräfteknappheit verleihen diesem Anliegen für die Zukunft
einen noch höheren Stellenwert. Ohne Umdenken bei Arbeitgebern und
Gesellschaft geht das aber nicht. Damit in den Unternehmen ältere
Stellensuchende eine Chance haben, braucht es eine altersgerechte Personalpolitik.
In verschiedenen Unternehmen wurden innovative, bedürfnisgerechte
Modelle entwickelt, wie ältere Mitarbeitende im Arbeitsprozess integriert
bleiben können.
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Mit
der von rund 20 Fachleuten aus den verschiedensten Gebieten erarbeiteten
«Altersstrategie» will der Schweizerische Arbeitgeberverband
zusätzlich einen Beitrag leisten, dass auf breiter Front den Worten
auch Taten folgen. Im Zentrum stehen dabei die folgenden, vom Vorstand
verabschiedeten Empfehlungen. |
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Die Erwerbsquote der über 55-Jährigen
ist im internationalen Vergleich zwar hoch, aber es lassen sich heute knapp
50 % der Erwerbstätigen mindestens ein Jahr, rund 33 % der Erwerbstätigen
drei Jahre vor dem Erreichen des offiziellen Rentenalters pensionieren.
Nach
dem Scheitern der 11. AHV-Revision fokussiert sich die Diskussion um die
nachhaltige Sicherung der AHV-Rente. In der Zukunft kommen wir nicht um
eine Erhöhung des AHV-Alters herum. Das AHV-Alter 66 ist deshalb ab
2013 einzuführen und ab etwa 2018 für Frauen und Männer
um ein weiteres Jahr zu erhöhen. Dabei soll die Flexibilisierung des
Rentenalters ab Alter 62 mit Teilrentenvorbezug ab Alter 59 gemäss
dem seit der 10. AHV-Revision geltenden Konzept ermöglicht werden.
Eine Erhöhung des Rentenalters kann aber nur im Rahmen einer ganzheitlichen
Politik mit einer so genannten "umhüllenden Strategie" realisiert
werden.
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Auch
die Politik ist gefordert |
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Im
Bereich der gesetzlichen Regelungen der 1. und 2., teilweise auch
3. Säule sind die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die
Erwerbstätigen flexibel und bedürfnisgerecht aus dem Erwerbsleben
ausscheiden können. Ein schrittweise der Lebenserwartung angepasstes
Normrentenalter wird demnach nur noch eine rechnerische Grösse sein.
Bei
der AHV ist ab Alter 62 der Rentenvorbezug und ab Alter 60 der Teilrentenbezug
zu ermöglichen, aber nicht zu fördern. ähnliches gilt auch
für die 2. Säule. Auf der anderen Seite muss in der 1. und 2.
Säule der Rentenaufschub entsprechend flexibilisiert werden.
Quelle:
Text Schweizerischer Arbeitgeberverband, August 2006 |
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