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Schulreformen
im Kanton Aargau |
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«Stärkung der Volksschule Aargau»
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"Reformen an der Volksschule":
Der politische Entscheidungsprozess
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Stärkung der Volksschule Aargau: Vernehmlassung
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10.
Juni 2010
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Um die Volksschule Aargau zu stärken und den Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung umzusetzen, schlägt der Regierungsrat eine Änderung der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes vor. Die geplanten Neuerungen stützen sich auf das bewährte, bestehende System mit Kindergarten und dreigliedriger Oberstufe. Neu soll der zweijährige Kindergarten für alle Kinder verbindlich sein. Die Primarschule soll sechs und die Oberstufe drei Jahre dauern. Vorgesehen sind zudem Unterstützungsmöglichkeiten für sozial erheblich belastete Schulen sowie für Real- und Sekundarschulklassen.
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Neben vielen bewährten Elementen gibt es an der Volksschule weiterhin auch strukturellen und pädagogischen Handlungsbedarf. Unter Berücksichtigung der abgelehnten Bildungsreform hat der Regierungsrat im letzten Herbst einen Grundsatzentscheid für die schrittweise Weiterentwicklung der Volksschule gefällt. Die dafür nötigen Anpassungen im Schulgesetz und in der Kantonsverfassung gehen nun in die Vernehmlassung. Ziel ist es, den Auftrag aus der Bundesverfassung umzusetzen, wonach die Eckwerte der Bildung schweizweit zu vereinheitlichen sind. Zudem sollen die Schulen angesichts neuer pädagogischer Herausforderungen in ihrem Auftrag gestärkt werden.
Der Regierungsrat plant konkrete Massnahmen zur Stärkung der Familien. Er hat dem Departement Gesundheit und Soziales (DGS) den Auftrag erteilt, auf der Basis des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes ein Normkonzept für die Einführung von bedarfsgerechten Tagesstrukturen zu erarbeiten, wie Regierungsrätin Susanne Hochuli darlegte. Nach dem Willen des Regierungsrats sollen die Tagesstrukturen im Interesse der Familien und Kinder zügig ab dem Schuljahr 2012/13 eingeführt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass Tagesstrukturen zum einen ein bildungspolitisches Erfordernis sind, gleichzeitig aber auch gesellschafts-, sozial-, gleichstellungs- und wirtschaftspolitisch relevant sind.
Den Kindergarten stärken
Der zweijährige Kindergarten bleibt in seiner heutigen Form erhalten. Er soll jedoch neu für alle verbindlich sein. Da bereits rund 95 Prozent der Kinder im Aargau den Kindergarten zwei Jahre lang besuchen, wird sich für die grosse Mehrheit der Kinder und Familien nichts ändern. Als Stichtag für den Kindergarteneintritt ist neu der 31. Juli vorgesehen. Das Obligatorium ermöglicht es, den Kindergarten formal als Teil der Volksschule zu behandeln. Dadurch erhält der Kindergarten mit anderen Schulstufen vergleichbare Ressourcen, Dies können heilpädagogische Unterstützung für Kinder mit Schwierigkeiten oder Zusatzlektionen bei erheblicher sozialer Belastung sein.
Bundesverfassung umsetzen
Die 2006 vom Volk angenommenen Bildungsartikel der Bundesverfassung verlangen, dass das Schuleintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer und Ziele der Primar- und der Oberstufe sowie die Übergänge zwischen den Schulstufen einheitlich sind. Das Aargauer Schulsystem mit fünf Jahren Primarschule und vier Jahren Oberstufe erfüllt diese Anforderungen nicht. Die Primarschule soll deshalb um ein Jahr verlängert werden und die Oberstufe um eines verkürzt. Damit gleicht sich der Aargau den zweiundzwanzig Kantonen an, die das System 6/3 bereits kennen oder seine Einführung beschlossen haben. Die Oberstufe soll weiterhin in den drei Schultypen Real-, Sekundar- und Bezirksschule geführt werden und in Gemeinden ohne integrative Schulung zusätzlich mit Kleinklassen.
Zusatzlektionen für erheblich belastete Schulen
Je nach Hintergrund ihrer Schülerinnen und Schüler stehen die Schulen und somit auch die Lehrpersonen vor unterschiedlichen Anforderungen. Kindergarten, Primar-, Real- und Sekundarschulen mit erheblicher sozialer Belastung sollen deshalb zusätzliche Ressourcen erhalten. Die zusätzlichen Lektionen sind hauptsächlich dazu bestimmt, den Regelunterricht durch eine zweite Lehrperson zu unterstützen. Die Verantwortung für den Einsatz der Zusatzlektionen liegt bei der Schulleitung und der Schulpflege. Die Aufwendungen von 35 Millionen Franken für die zusätzlichen Lektionen sollen vollumfänglich vom Kanton übernommen werden. Die Einführung der Zusatzlektionen wird gestaffelt über vier Jahre erfolgen.
Temporäre Assistenzen und befristete Schulung in Spezialklassen für Sek- und Realschulen
In schwierigen Klassensituationen sollen die Lehrpersonen der Real- und Sekundarschule durch den Einsatz einer zweiten qualifizierten Person (Assistenz) für eine befristete Zeit von maximal sechs Monaten entlastet werden können. Ausserdem sollen Jugendliche, die trotz Ausschöpfung der pädagogischen und disziplinarischen Massnahmen in einer Regelklasse vorübergehend nicht mehr tragbar sind, in regionalen Spezialklassen geschult werden können. Dort sollen sie gleichzeitig eine therapeutische Unterstützung erhalten, die insbesondere die Eltern einbezieht. Ziel ist es, teure Heimeinweisungen möglichst zu verhindern. Geplant sind Spezialklassen an vier regionalen Standorten, die insgesamt über sechzig Plätze verfügen.
Finanzielle Auswirkungen
Die geplanten Massnahmen bringen für den Kanton einen Mehraufwand von rund 31 Millionen Franken pro Jahr. Bei den Gemeinden ist mit einem leichten finanziellen Minderaufwand von rund drei Millionen Franken zu rechnen.
Weitere Schritte
Der Regierungsrat schickt die vorgeschlagenen Änderungen der Kantonsverfassung und des Schulgesetzes vom 10. Juni bis zum 10. September 2010 in die Vernehmlassung. Der Grosse Rat wird die Vorlage voraussichtlich im Frühling und Herbst 2011 beraten. Die Volksabstimmung ist für den Frühling 2012 geplant. Somit können die geplanten Änderungen frühestens auf das Schuljahr 2013/14 in Kraft treten.
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Quelle: Text Kanton Aargau, Regierungsrat; Departement Bildung, Kultur und Sport, Juni 2010 |
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