 |
Erdbeben Schweiz Katastrophenvorsorge |
|
 |
Erdbeben Schweiz Katastrophenvorsorge |
|
Schweiz:
Erdbebenvorsorge soll intensiviert werden |
Die
Bevölkerung der Schweiz ist vor Erdbeben nicht ausreichend geschützt.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, das Massnahmenprogramm des Bundes
zur Erdbebenvorsorge zu intensivieren und die Kantone und Gemeinden sowie
Private weiterhin fachlich zu unterstützen.
|
Beschleunigungskarte:
Während
in grossen Teilen des Mittellandes und im Tessin die Farben blaugrün
und dunkelgrün - also Farben für Beben mit geringerem Schadenpotential
- vorherrschen, sind die Regionen Basel und vor allem das Wallis stark
gelb oder gar gelbrot eingefärbt. Letztere Farben stehen für
mögliche stärkere Grundbeschleunigungen und folglich auch einem
möglichen grösseren Schadenspotential.
Gegenüber
der ersten Risiko-Karte von 1978 musste das Gebiet höchster Gefährdung im Wallis ausgedehnt werden. |
|
Die
Gefährdung in Basel erweist sich als etwas höher als früher
angenommen. In einigen Regionen wie Genf und Bodensee wurde die erwartete
Gefährdung reduziert.
|
Die
Erdbebengefährdung in der Schweiz wird als mässig bis mittel
eingestuft. Dies bedeutet, dass in der Schweiz starke Erdbeben auftreten
können, jedoch deutlich seltener als in hoch gefährdeten Gebieten,
wie zum Beispiel in der Türkei. Aufgrund der dichten Besiedlung und
der hohen Sachwerte stellen in der Schweiz Erdbeben das grösste Schadenpotential
unter den Naturgefahren dar. Langfristig gesehen ist das Erdbebenrisiko
vergleichbar mit dem Hochwasserrisiko. |
|
Die
Schweiz ist glücklicherweise seit vielen Jahrzehnten von schweren
Erdbeben verschont geblieben.
Kenntnisse
über historische Erdbeben in der Schweiz und wiederholte Erfahrungen
mit schweren Erdbeben weltweit machen jedoch deutlich, wie wichtig es ist,
die Verletzlichkeit der Bauten und Infrastrukturen zu vermindern.
Seit
Dezember 2000 setzt der Bund ein Massnahmenprogramm zur Erdbebenvorsorge
um. Der Bundesrat hat heute einen Bericht des UVEK über die bisher
getroffenen Massnahmen und die für den Zeitraum 2009-2016 zu realisierenden
Massnahmen verabschiedet.
Die
Förderung der Erdbebenvorsorge |
 |
Kantone,
Gemeinden und Privaten sollen als Baubehörden und Bauherren ihre Selbstverantwortung
stärker wahrnehmen. Die Erfahrungen zeigen, dass ohne klare gesetzliche
Regelungen, geeignetes Normenwerk und sorgfältige Kontrollen die Erdbebensicherheit
oft vernachlässigt wird. Die Mehrheit der Kantone kontrolliert heute
die Erdbebensicherheit ihrer wichtigsten Gebäude und verlangt, dass
die Vorschriften zur Erdbebenvorsorge bei kantonalen Bauvorhaben angewendet
werden. Bei privaten Bauprojekten hingegen kontrollieren derzeit aber nur
die Kantone Basel-Stadt und Wallis die Anwendung der Normen. Untersuchungen
haben gezeigt, dass bei vielen Bauvorhaben von Privaten und Gemeinden die
Erdbebensicherheit noch viel zu selten berücksichtigt wird.
Vor
diesem Hintergrund muss der Bund seine Rolle als Promotor und Koordinator
der Erdbebenvorsorge weiterführen und intensivieren. Dies bedeutet
vor allem, dass er als Vorbild wirkt sowie kantonale, kommunale und private
Aktivitäten methodisch unterstützt. Mit der Vorbereitung und
Verbreitung von Information, Grundlagen und Instrumenten zielt er darauf
ab, die Betroffenen zu sensibilisieren und dadurch präventive Massnahmen
zu fördern.
Schutz
von Infrastrukturen |
 |
Besonders
schützenswert sind Infrastrukturbauten, die nach einem Erdbeben in
der Rettungs- und Bewältigungsphase unbedingt erforderlich sind (z.B.
Akutspitäler, essentielle Kommunikationssysteme und Verbindungsstrassen),
sowie jene Infrastrukturen, deren Ausfall besonders grosse Konsequenzen
hat, (z.B. Stromversorgung). Darüber hinaus sollten aber alle Infrastrukturen
einen gewissen Schutz vor Erdbeben aufweisen, um Schäden und Betriebsunterbrüche
zu minimieren. Der Bund trifft Massnahmen, um die Erdbebensicherheit von
Infrastrukturen in seinem Zuständigkeitsbereich zu erfassen und zu
verbessern.
Die
meisten Infrastrukturen (mit Ausnahme der Staudämme und Kernkraftanlagen)
in der Schweiz wurden gänzlich ohne oder nach ungenügenden Anforderungen
bezüglich Erdbeben bemessen und gebaut.
Ihre
Erdbebentauglichkeit muss deshalb generell untersucht werden. Für
den Schutz von Brücken und Gebäuden bestehen Schutzziele
und Vorschriften durch die Normen des Schweizerischen Ingenieur-
und Architektenvereins (sia). Für andere Infrastrukturelemente wie
z.B. Transformatoren, Stehtanks, Leitungen oder Geräte, fehlen jedoch
heute weitgehend praxistaugliche Schutzziele, technische Grundlagen und
bauliche Lösungsansätze. Die Schliessung dieser Lücke wird
ein Schwerpunkt des Massnahmenprogramms des Bundes für den Zeitraum
2009-2016 sein.
nach
oben
Das
Massnahmenprogramm des Bundes zur Erdbebenvorsorge |
 |
Bisher
fehlt eine rechtliche Grundlage, die es dem Bund erlauben würde, eine
einheitliche Regelung zur Erdbebenvorsorge auf allen Ebenen umzusetzen.
Der Bund kann Vorschriften und Massnahmen zur Erdbebenvorsorge in seinem
Kompetenzbereich erlassen und umsetzen, d.h. für die eigenen Bauten,
sowie für die Bauten und Anlagen, die er beaufsichtigt oder subventioniert.
Im übrigen kommt dem Bund nur eine fördernde Rolle zu.
Das
Massnahmenprogramm des Bundes zur Erdbebenvorsorge lässt sich in sieben
Kernpunkten zusammenfassen:
1. Erdbebensicherung
von Bauwerken im Rahmen von Bauprojekten.
Für
Neubauten verlangt und kontrolliert der Bund die Anwendung der Erdbebenvorschriften
der Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins sia. Bei
bestehenden Bauten beurteilt er die Erdbebensicherheit im Rahmen von Umbau-
und Instandsetzungsprojekten und ordnet die erforderlichen und verhältnismässigen
Ertüchtigungsmassnahmen an. Dies gilt für die Bundesbauten sowie
für vom Bund genehmigte oder finanzierte Bauten.
2. Inventar
der Erdbebensicherheit und Ertüchtigung wichtiger Bundesbauten.
Seit
2001 erstellt der Bund ein Inventar der Erdbebensicherheit aller wichtigen
Bundesbauten. Ziel dieses Inventars ist, Bauwerke mit einem hohen Erdbebenrisiko
zu identifizieren und für eine vertiefte Analyse und allfällige
Ertüchtigung zu priorisieren. Bei priorisierten Bauten findet, falls
verhältnismässig, eine Ertüchtigung innerhalb von 20 Jahren
statt.
3. Erdbebensicherung
von wichtigen Infrastrukturen im Einflussbereich des Bundes.
Der
Bund entwickelt die Grundlagen und Anwendungsinstrumente zur Beurteilung
der Erdbebensicherheit und zur Erdbebensicherung von wichtigen Infrastrukturen
in seinem Einflussbereich und setzt sie um.
4. Erdbebensicherung
von Kulturgütern.
Der
Bund entwickelt methodische Ansätze zur Beurteilung der Erdbebensicherheit
und zur Erdbebensicherung von Kulturgütern und wendet sie auf Kulturgüter
von nationaler Bedeutung an.
5. Einsatzkonzept
des Bundes im Falle eines Erdbebens.
Der
Bund bereitet Einsatzkonzepte in den Bereichen Führung, Warnung und
Alarmierung, Ortung und Rettung, medizinische Versorgung und Betreuung,
Wiederinstandstellung der Infrastruktur, Verkehrsmanagement, Schutz von
Kulturgütern und Koordination von internationaler Hilfe im Inland
vor und setzt sie in seinen Notfall- und Einsatzplanungen um.
6. Erdbebenüberwachung
und Gefährdungsanalyse.
Die
Überwachung von Erdbeben und die seismische Gefährdungsabschätzung
gehören zum Kernauftrag des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED)
der ETH Zürich. Dieser betreibt dafür zwei seismische Messnetze
und einen 24-Stunden-Pikettdienst zur Warnung der Behörden.
7. Förderung
der Erdbebenvorsorge.
Durch
Sensibilisierung, Information, die Vorbereitung und Verbreitung von Grundlagen
und Lösungsansätzen fördert der Bund das Bewusstsein und
die Selbstverantwortung der Entscheidungsträger und der Bevölkerung
und unterstützt dadurch die Realisierung von präventiven Massnahmen.
 |
Quelle:
Text Bundesamt für Umwelt BAFU, Schweiz, April 2009 |
nach
oben
Publikation
|
 |
nach
oben
Weitere Informationen |
 |
Links |
 |
 |
 |
Externe
Links |
|