Die Bevölkerung der Schweiz ist vor Erdbeben nicht ausreichend geschützt. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, das Massnahmenprogramm des Bundes zur Erdbebenvorsorge zu intensivieren und die Kantone und Gemeinden sowie Private weiterhin fachlich zu unterstützen.
Die Gefährdung in Basel erweist sich als etwas höher als früher angenommen. In einigen Regionen wie Genf und Bodensee wurde die erwartete Gefährdung reduziert.
Die Schweiz ist glücklicherweise seit vielen Jahrzehnten von schweren Erdbeben verschont geblieben. Kenntnisse über historische Erdbeben in der Schweiz und wiederholte Erfahrungen mit schweren Erdbeben weltweit machen jedoch deutlich, wie wichtig es ist, die Verletzlichkeit der Bauten und Infrastrukturen zu vermindern. Seit Dezember 2000 setzt der Bund ein Massnahmenprogramm zur Erdbebenvorsorge um. Der Bundesrat hat heute einen Bericht des UVEK über die bisher getroffenen Massnahmen und die für den Zeitraum 2009-2016 zu realisierenden Massnahmen verabschiedet.
Kantone, Gemeinden und Privaten sollen als Baubehörden und Bauherren ihre Selbstverantwortung stärker wahrnehmen. Die Erfahrungen zeigen, dass ohne klare gesetzliche Regelungen, geeignetes Normenwerk und sorgfältige Kontrollen die Erdbebensicherheit oft vernachlässigt wird. Die Mehrheit der Kantone kontrolliert heute die Erdbebensicherheit ihrer wichtigsten Gebäude und verlangt, dass die Vorschriften zur Erdbebenvorsorge bei kantonalen Bauvorhaben angewendet werden. Bei privaten Bauprojekten hingegen kontrollieren derzeit aber nur die Kantone Basel-Stadt und Wallis die Anwendung der Normen. Untersuchungen haben gezeigt, dass bei vielen Bauvorhaben von Privaten und Gemeinden die Erdbebensicherheit noch viel zu selten berücksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund muss der Bund seine Rolle als Promotor und Koordinator der Erdbebenvorsorge weiterführen und intensivieren. Dies bedeutet vor allem, dass er als Vorbild wirkt sowie kantonale, kommunale und private Aktivitäten methodisch unterstützt. Mit der Vorbereitung und Verbreitung von Information, Grundlagen und Instrumenten zielt er darauf ab, die Betroffenen zu sensibilisieren und dadurch präventive Massnahmen zu fördern.
Besonders schützenswert sind Infrastrukturbauten, die nach einem Erdbeben in der Rettungs- und Bewältigungsphase unbedingt erforderlich sind (z.B. Akutspitäler, essentielle Kommunikationssysteme und Verbindungsstrassen), sowie jene Infrastrukturen, deren Ausfall besonders grosse Konsequenzen hat, (z.B. Stromversorgung). Darüber hinaus sollten aber alle Infrastrukturen einen gewissen Schutz vor Erdbeben aufweisen, um Schäden und Betriebsunterbrüche zu minimieren. Der Bund trifft Massnahmen, um die Erdbebensicherheit von Infrastrukturen in seinem Zuständigkeitsbereich zu erfassen und zu verbessern. Die meisten Infrastrukturen (mit Ausnahme der Staudämme und Kernkraftanlagen) in der Schweiz wurden gänzlich ohne oder nach ungenügenden Anforderungen bezüglich Erdbeben bemessen und gebaut. Ihre Erdbebentauglichkeit muss deshalb generell untersucht werden. Für den Schutz von Brücken und Gebäuden bestehen Schutzziele und Vorschriften durch die Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (sia). Für andere Infrastrukturelemente wie z.B. Transformatoren, Stehtanks, Leitungen oder Geräte, fehlen jedoch heute weitgehend praxistaugliche Schutzziele, technische Grundlagen und bauliche Lösungsansätze. Die Schliessung dieser Lücke wird ein Schwerpunkt des Massnahmenprogramms des Bundes für den Zeitraum 2009-2016 sein.
Bisher fehlt eine rechtliche Grundlage, die es dem Bund erlauben würde, eine einheitliche Regelung zur Erdbebenvorsorge auf allen Ebenen umzusetzen. Der Bund kann Vorschriften und Massnahmen zur Erdbebenvorsorge in seinem Kompetenzbereich erlassen und umsetzen, d.h. für die eigenen Bauten, sowie für die Bauten und Anlagen, die er beaufsichtigt oder subventioniert. Im übrigen kommt dem Bund nur eine fördernde Rolle zu. Das Massnahmenprogramm des Bundes zur Erdbebenvorsorge lässt sich in sieben Kernpunkten zusammenfassen: 1. Erdbebensicherung
von Bauwerken im Rahmen von Bauprojekten.
Für Neubauten verlangt und kontrolliert der Bund die Anwendung der Erdbebenvorschriften der Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins sia. Bei bestehenden Bauten beurteilt er die Erdbebensicherheit im Rahmen von Umbau- und Instandsetzungsprojekten und ordnet die erforderlichen und verhältnismässigen Ertüchtigungsmassnahmen an. Dies gilt für die Bundesbauten sowie für vom Bund genehmigte oder finanzierte Bauten. 2. Inventar
der Erdbebensicherheit und Ertüchtigung wichtiger Bundesbauten.
Seit 2001 erstellt der Bund ein Inventar der Erdbebensicherheit aller wichtigen Bundesbauten. Ziel dieses Inventars ist, Bauwerke mit einem hohen Erdbebenrisiko zu identifizieren und für eine vertiefte Analyse und allfällige Ertüchtigung zu priorisieren. Bei priorisierten Bauten findet, falls verhältnismässig, eine Ertüchtigung innerhalb von 20 Jahren statt. 3. Erdbebensicherung
von wichtigen Infrastrukturen im Einflussbereich des Bundes.
Der Bund entwickelt die Grundlagen und Anwendungsinstrumente zur Beurteilung der Erdbebensicherheit und zur Erdbebensicherung von wichtigen Infrastrukturen in seinem Einflussbereich und setzt sie um. 4. Erdbebensicherung
von Kulturgütern.
Der Bund entwickelt methodische Ansätze zur Beurteilung der Erdbebensicherheit und zur Erdbebensicherung von Kulturgütern und wendet sie auf Kulturgüter von nationaler Bedeutung an. 5. Einsatzkonzept
des Bundes im Falle eines Erdbebens.
Der Bund bereitet Einsatzkonzepte in den Bereichen Führung, Warnung und Alarmierung, Ortung und Rettung, medizinische Versorgung und Betreuung, Wiederinstandstellung der Infrastruktur, Verkehrsmanagement, Schutz von Kulturgütern und Koordination von internationaler Hilfe im Inland vor und setzt sie in seinen Notfall- und Einsatzplanungen um. 6. Erdbebenüberwachung
und Gefährdungsanalyse.
Die Überwachung von Erdbeben und die seismische Gefährdungsabschätzung gehören zum Kernauftrag des Schweizerischen Erdbebendienstes (SED) der ETH Zürich. Dieser betreibt dafür zwei seismische Messnetze und einen 24-Stunden-Pikettdienst zur Warnung der Behörden. 7. Förderung
der Erdbebenvorsorge.
Durch Sensibilisierung, Information, die Vorbereitung und Verbreitung von Grundlagen und Lösungsansätzen fördert der Bund das Bewusstsein und die Selbstverantwortung der Entscheidungsträger und der Bevölkerung und unterstützt dadurch die Realisierung von präventiven Massnahmen.
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