Wolf im Obergoms geschossen Am Montagabend des 2. September 2013 haben Berufswildhüter einen am Freitag 30. August durch Staatsrat Jacques Melly zum Abschuss freigegebenen schadenstiftenden Wolf im Obergoms geschossen. Der Abschuss erfolgte im bewilligten, von der IKK beschlossenen Perimeter und zu einem Zeitpunkt, als der Wolf im Begriffe war, eine Schafherde anzugreifen. Beim Angriff wurde mindestens ein Schaf verletzt. Nach den im Frühjahr auf den Vorweiden im Goms festgestellten Angriffen haben ein oder mehrere Wölfe im Zeitraum vom 21. Juli 2013 bis zum 24. August 2013 insgesamt 39 Schafe getötet. Da in der Folge die Abschusskriterien gemäss Konzept Wolf Schweiz erfüllt waren, erfolgte die Abschussbewilligung und somit der gestrige Abschuss in Übereinstimmung mit der Interkantonalen Kommission IKK, des Konzepts Wolf Schweiz sowie der eidgenössischen Jagdgesetzgebung. Gemäss Konzept Wolf Schweiz wurde der abgeschossene Wolf dem Tierspital Bern zur Analyse übergeben.
Staatsrat Jacques Melly ordnet den Abschuss eines Wolfes an
Anlässlich ihrer Sitzung vom 23. August 2013 konnte die IKK feststellen, dass mehr als 25 Nutztierrisse innerhalb von 30 Tagen vorliegen. Am 24. August 2013 wurden zudem bei einem weiteren Angriff 9 Schafe getötet. Zur Beurteilung der Herdenschutzfrage wurden die provisorischen Alpberichte der seit 2012 laufenden Schafalpplanung beigezogen. Aus den Berichten ist ersichtlich, dass auf den betroffenen Alpen zurzeit keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen werden können. Die Voraussetzungen für den Abschuss eines Wolfes im Perimeter der nicht schützbaren Alpen sind somit gemäss Konzept Wolf Schweiz und gestützt auf die eidgenössische Jagdgesetzgebung erfüllt. Betreffend die Erweiterung des Abschussperimeters auf die landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN), auf denen sich die Schafe nach der Abalpung aufhalten, konnte sich die IKK nicht einigen. Da bereits in der Vergangenheit Schäden an geschützten Herden auf diesen Flächen erfolgten, ist der Kanton der Ansicht, dass die Abschussbewilligung auch auf diese Zone ausgeweitet werden muss, sofern dort ein Angriff auf eine mittels Elektrozaun korrekt geschützte Herde erfolgt. Bezüglich des Schutzes der Herden mittels Elektrozäunen wurden die Nutztierhalter von der Dienststelle für Landwirtschaft informiert. Gestützt auf den Bericht der IKK hat Staatsrat Jacques Melly den sofortigen Abschuss eines Wolfes im Bereich der nicht schützbaren Alpen sowie den bedingten Abschuss in der LN im vorgenannten Sinne angeordnet. Die Anordnung der Abschussbewilligung wird im kantonalen Amtsblatt vom 30. August 2013 veröffentlicht. Die Bewilligung wird für eine Dauer von 60 Tagen erteilt und solange sich Schafe im Perimeter der nicht schützbaren Alpen aufhalten. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere ist für den Vollzug der vorliegenden Bewilligung verantwortlich und ordnet die erforderlichen Massnahmen an.
Der Kanton Wallis hat heute das Todesurteil gegen einen Wolf im Goms gefällt. WWF und Pro Natura kritisieren den kurzsichtigen Entscheid scharf. Mit der Flinte werden die Probleme im Goms nicht gelöst, sondern nur vertagt. Denn der nächste Wolf kommt bestimmt. Das Problem ist im Wallis grösstenteils hausgemacht: Weil der Herdenschutz auch 18 Jahre nach der Rückeinwanderung des ersten Wolfs kaum umgesetzt wurde. "Hätte man seitens Kanton von Beginn weg in den Herdenschutz investiert, statt in Polemik und Verhinderungspolitik, stünde der Gommer Wolf heute nicht zum Abschuss frei", kritisiert Kurt Eichenberger, Grossraubtier-Experte des WWF Schweiz. Keine Massnahmen ergriffen So bestehen für die fragliche Alp, wo der Wolf Schafe gerissen hat, bereits seit letztem Jahr Empfehlungen, wie diese Alp geschützt werden könnte. Doch die Massnahmen wurden nicht umgesetzt. WWF und Pro Natura kritisieren den heutigen Abschuss-Entscheid umso mehr, als es auf den beiden durch Herdenschutzmassnahmen geschützten Alpen im Goms keinen einzigen Riss zu beklagen gab. Der Bund hatte die vorhandenen Herdenschutzmassnahmen bei der letzten Beurteilung in diesem Fall als ungenügend taxiert. Das BAFU hatte sich deshalb im Juni gegen eine Abschussgenehmigung ausgesprochen. Doch die Behörden im Wallis kümmert dies offensichtlich wenig: "Anstatt die Schafhalter zu motivieren und zu unterstützen, Herdenschutzmassnahmen umzusetzen, wird einfach zugewartet", bedauert Eichenberger. Die Ausdehnung des Abschussperimeters kritisieren die Verbände: "Es ist für uns inakzeptabel, dass der Wolf auch in der landwirtschaftlichen Nutzfläche, wo die Schafe mit einem einfache Zaun geschützt werden könnten, geschossen werden darf", kritisiert Mirjam Ballmer, Projektleiterin Naturschutzpolitik bei Pro Natura.
Intensives Monitoring wird fortgesetzt
Seit Ende März stellt die DJFW im Goms die regelmässige Anwesenheit eines Wolfes in der Talsohle bzw. in der Nähe von Dörfern oder bewohnten Siedlungen und Ställen fest. Der zuständige Wildhüter fand und untersuchte 17 gerissene Wildtiere (13 Stück Rotwild und 4 Stück Rehwild). 21 Sichtbeobachtungen konnten von verschiedenen Personen gemacht werden. Sie wurden im Rahmen des von der DJFW geführten Monitorings dokumentiert. Aufgrund der grossen Schneemengen in den oberen Talhängen und hinteren Seitentälern befindet sich das Rotwild und damit die momentane Beute des Wolfes nach wie vor im Talgrund. Dies erklärt, weshalb der Wolf hauptsächlich im Talgrund und in der Nähe der Dorfschaften gesichtet wird. Hinzu kommt, dass der Wolf mit den Menschen keine schlechten Erfahrungen gemacht hat, weshalb er keinen Grund hat, die Menschen zu meiden. Die DJFW geht davon aus, dass der Wolf mit der Schneeschmelze den Beutetieren in die höher gelegenen Seitentäler folgen wird und Begegnungen/Sichtungen ab diesem Zeitpunkt abnehmen werden. Dieselben Erfahrungen wurden bereits in den letzten Jahren gemacht. Auch in anderen Kantonen mit permanenter Wolfspräsenz und vergleichbarem Winterverlauf wird dasselbe Verhalten festgestellt. Die Beobachtungen lassen auf einen gesunden und unverletzten Wolf schliessen. Alle Begegnungen mit Menschen waren zufällig und verliefen nach demselben Muster. Der Wolf zeigte keinerlei aggressives Verhalten, sondern entfernte sich jeweils gemächlich von den Menschen. Zum jetzigen Zeitpunkt und aufgrund der gesamten Umstände, darf deshalb angenommen werden, dass gegenwärtig keineGefährdung für Menschen besteht. Eine Garantie für das Verhalten von Wildtieren kann niemand abgeben. Die DJFW rät deshalb der Bevölkerung, sich dem Wolf nicht bewusst zu nähern, auch um eine weitere Gewöhnung an den Menschen zu verhindern. Der Wildhüter und die DJFW haben bisher weit über 150 Stunden für die Beobachtung und Überwachung des Wolfes aufgewendet. Dabei wurde festgestellt, dass bisher immer das gleiche Tier (M35) nachgewiesen wurde. Es stehen allerdings noch verschiedene Resultate von eingesandten Proben aus. Auch die zeitliche Untersuchung der Beobachtungen sowie die Bilder der verschiedenen Fotofallen lassen momentan keinen Schluss auf ein zweites Tier zu. Auffallend und speziell ist jedoch die Tatsache, dass der Wolf praktisch alle Risse vollständig nutzt, was nicht den bisher gemachten Erfahrungen entspricht. Die DJFW versucht diesbezüglich Klarheit zu schaffen.
Gemeinsame Medienmitteilung BAFU und Kanton Wallis (VS). Der Wolf, der letzte Woche im Goms (VS) nahe eines Dorfes vier Schafe gerissen und weitere dreizehn schwer verletzt hat, erfüllt nach Auffassung der Behörden von Bund und Kanton die Kriterien nicht, die gemäss dem Konzept Wolf zu einem Abschuss führen. Im Vordergrund steht eine Verbesserung des Herdenschutzes in der betroffenen Region. Im Goms hat ein Wolf letzte Woche in einer Einzäunung nahe bei einem Dorf vier Schafe getötet und dreizehn schwer verletzt, so dass sie später getötet werden mussten. Beim Wolf handelt es sich vermutlich um das seit einiger Zeit bekannte Männchen M35. Übers Wochenende gab es in einem Nachbardorf erneut einen Übergriff bei einem Schaf-Gehege, wobei ein Schaf ausserhalb des Zauns gerissen wurde. Der grosse Unmut der betroffenen Schäfer ist verständlich. Solche Vorkommnisse müssen denn auch mit allen Möglichkeiten verhindert werden. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat am Dienstag, 4. Juni 2013, gemeinsam mit der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis und den Experten der nationalen und regionalen Herdenschutzberatung die Vorfälle und die aktuelle Situation im Goms analysiert. Die Behörden und die Experten kommen zum Schluss, dass gemäss dem «Konzept Wolf Schweiz» ein Abschuss des schadenstiftenden Wolfs derzeit nicht gerechtfertigt ist. Die toten Schafe werden den betroffenen Bauern entschädigt. Die Kriterien für einen Abschuss sind gemäss «Konzept Wolf Schweiz» dann erfüllt, wenn ein Wolf über eine Zeit von einem Monat trotz Herdenschutzmassnahmen mehr als 25 Schafe reisst, oder innerhalb von vier Monaten deren 35. Bund und Kanton Wallis sind sich zurzeit nicht einig, ob die Herden genügend geschützt waren und dem Wolf die bisher gerissenen Schafe angerechnet werden. Der endgültige Entscheid wurde vorderhand offen gelassen. Dass sich ein Wolf in dieser Jahreszeit in tieferen Lagen und nahe von Siedlungen aufhält, ist nicht ungewöhnlich. Sein weiteres Verhalten soll nun aber beobachtet werden. Sollte sich der Wolf während des Sommers untypisch verhalten und vermehrt in Siedlungsnähe aufhalten, muss die Situation neu beurteilt werden. Herdenschutz im Vordergrund
Laboruntersuchungen bestätigen, dass sich im Goms ein zweiter männlicher Wolf aufhält. Neben dem männlichen Wolf M35 wurde M38 genetisch nachgewiesen.
Der Wolf M38 wurde am 21.03.13 in Haldenstein, am 13.04.13 in Untervaz und am 23.04.13 in Disentis mittels DNA Analysen durch das vorgenannte Labor genetisch nachgewiesen. Eine weitere Speichelprobe von einem Hirschkalb Riss in Geschinen/Wiler vom 03.05.13 konnte zwischenzeitlich ebenfalls individuell zugeordnet werden. Diese stammt vom bereits bekannten Wolf M35. Es steht damit fest, dass sich im Goms zumindest zwei männliche Wölfe aufgehalten haben und vermutlich immer noch aufhalten. Die bisher einzige Sichtbeobachtung von zwei Wölfen stammt von einem Jäger vom 04.06.13.
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