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2005 - 2006 |
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Vogelgrippe Informationen |
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Vogelgrippe:
Weltweite Verbreitung |
Vogelgrippe
Influenza A (H5N1) - Aktueller Situationsbericht
Stand:
20.01.2006
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Gemeinsame Erklärung des Robert Koch-Instituts, des Paul
Ehrlich-Instituts und des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Thema Geflügelpest
(Vogelgrippe) |
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Die
durch hoch pathogene aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 und H7
hervorgerufene Geflügelpest ist eine in der Tiermedizin seit Ende
des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel
und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt
und zu grossen wirtschaftlichen Verlusten in der Nutzgeflügelhaltung
führen kann. |
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Bis Mitte der 1990er Jahre waren Geflügelpestausbrüche
selten zu verzeichnen waren und diese blieben geographisch begrenzt. Seit 1997 waren vermehrt Infektionen mit hochpathogenen aviären Influenzaviren
der Subtypen H7N1, H7N3, H7N7, H5N1 und H5N2 zu verzeichnen.
Die
gegenwärtige Situation der Infektion mit dem hoch pathogenen aviären
Influenzavirusstamm H5N1 Asia zeichnet sich durch die enorme Zahl an infizierten
Nutz- und Wildvögeln, die weite geographische Verbreitung sowie eine
beträchtliche Zahl an Infektionen mit tödlichem Ausgang beim
Menschen aus. Daher ist die 'Vogelgrippe' sowohl unter dem Aspekt der anzeige-
und bekämpfungspflichtigen Tierseuche als auch dem eines möglichen
Ausgangspunkts für eine neue humane Pandemie zu betrachten.
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Auf
Grund der ständigen Bedrohung der Tierbestände durch aus dem
Reservoir der Wildvögel (hauptsächlich Wildenten) in Nutzgeflügelbestände
eindringende gering pathogene aviäre Influenzaviren, die spontan zu
hoch pathogenen Formen mutieren können, die leichte übertragbarkeit
durch den Tierhandel und die grossen wirtschaftlichen Verluste infolge
der hohen Sterblichkeitsrate, ist die Bekämpfung der Tierseuche Geflügelpest
national und international seit längerer Zeit gesetzlich geregelt.
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In Deutschland sind die Massnahmen in der Geflügelpest-Verordnung
verbindlich vorgeschrieben.In
der aktuell gültigen Fassung der Geflügelpest-Schutzverordnung
werden darüber hinaus gehende Massnahmen, die der aktuellen Bedrohungslage
durch H5N1 Asia gerecht werden, festgelegt. Essentielle Voraussetzung für
eine erfolgreiche Bekämpfung der Geflügelpest ist ein frühzeitiges
Erkennen des Erstausbruchs und darauf folgende Bekämpfungsmassnahmen
wie die Isolierung des Seuchenherdes und die Tötung und unschädliche
Beseitigung aller infizierten und ansteckungsverdächtigen Tiere. Die
weite geographische Verbreitung des Typs H5N1 Asia ist auf eine zunächst
nicht erkannte oder nicht gemeldete grossflächige Verbreitung in Südostasien
zurückzuführen, wobei das Virus dann wahrscheinlich durch infizierte
Wild- und Zugvögel weiterverbreitet wurde.
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Seit
1997 ist bekannt, dass H5N1 Asia humanpathogenes Potential besitzt. Nach
heutigem Kenntnisstand ist ein enger Kontakt des Menschen zu infiziertem
Geflügel für eine Ansteckung notwendig. Allerdings erfolgen Infektionsereignisse
insgesamt gesehen trotz einer erheblichen anzunehmenden Dunkelziffer nur
selten. Insofern ist die 'Vogelgrippe'derzeit immer noch als Tierseuche
('Geflügelpest') zu klassifizieren. |
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Es besteht allerdings die Befürchtung,
dass sich H5N1 Asia so an den Menschen adaptieren kann, dass es durch eine
effiziente Ausbreitung direkt von Mensch zu Mensch das Potential für
eine weltumspannende Pandemie mit unbekannten Folgen erlangen könnte.
Die
für einen solchen Wirtswechsel notwendigen molekularen Voraussetzungen
(Mutationen im Virusgenom) sind weitgehend unbekannt. Allerdings wurden
experimentell einige Genombereiche identifiziert, die hierbei eine Rollen
spielen. Dazu gehören u.a. die Rezeptorbindungsstelle im Oberflächenprotein
Hämagglutinin sowie eine spezifische Aminosäure in einem Protein
des Replikasekomplexes. Beide Mutationen wurden schon früher in Patientenisolaten
von H5N1 Asia gefunden, wobei sich aber bisher keine dieser Mutationen
im Geflügel oder im Menschen selektiv ausbreiten konnte. Inwieweit
H5N1 Asia überhaupt die Fähigkeit zur pandemischen Verbreitung
erlangen kann, ist nicht bekannt, aber nicht auszuschliessen.
Durch
die Bedeutung aviärer Influenzaviren sowohl für die Veterinär-
als auch die Humanmedizin ist eine enge Zusammenarbeit der verantwortlichen
Bundesinstitute notwendig. Die selbständigen Bundesoberbehörden
des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das für humane
Infektionskrankheiten zuständige Robert Koch-Institut, das für
Impfstoffe verantwortliche Paul Ehrlich-Institut und das für den Veterinärbereich
zuständige Friedrich- Loeffler-Institut, befinden sich daher in der
Einschätzung der Lage und hinsichtlich der zu treffenden Massnahmen
kontinuierlich in engstem Kontakt. Damit wird ein unmittelbarer Informationsfluss
zwischen Veterinär- und Gesundheitsbehörden sichergestellt, was
für eine erfolgreiche Infektionsabwehr von grundlegender Bedeutung
ist.
Prof.
Dr. Reinhard Kurth Robert Koch-Institut
Prof.
Dr. Johannes Löwer Paul Ehrlich-Institut
Prof.
Dr. Thomas Mettenleiter Friedrich-Loeffler-Institut
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Quelle:
Friedrich-Loeffler-Institut / Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit,
Deutschland FLI März 2006 |
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