Diese Zahl umfasst die Schweizer Staatsangehörigen sowie alle Personen ausländischer Nationalität mit Ausnahme der Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen oder im Asylprozess, die sich seit weniger als einem Jahr in der Schweiz aufhalten. Die ständige Wohnbevölkerung nahm um 1,0 Prozent zu (+82'300 Personen). Dieser Anstieg entspricht praktisch der Grösse der Gemeinde Luzern. Er ist jedoch geringer als im Rekordjahr 2008 (+108'400 Personen bzw. +1,4%) und als in den drei letzten Jahren (2009-2011: je +1,1%). Die Zunahme der ständigen Wohnbevölkerung ist auf einen Geburtenüberschuss, d.h. auf die Differenz zwischen den Geburten und den Todesfällen, von 17'500 Personen sowie auf einen Anstieg um 64'800 Personen aus den Wanderungsbewegungen und anderen Neueintritten in die ständige Wohnbevölkerung zurückzuführen. Im Jahr 2011 wiesen die Türkei (+1,4%), Norwegen (+1,3%) und Liechtenstein (+0,9%) ein ähnliches demografisches Wachstum auf wie die Schweiz. In einigen europäischen Staaten, namentlich Griechenland (-0,2%), Portugal und Kroatien (je -0,3%), sowie in zahlreichen Ländern Osteuropas hat sich die Bevölkerungszahl verkleinert. Bevölkerung nach Geschlecht Ab 60 Jahren sind die Frauen zunehmend übervertreten. Bei den 85- bis 89-Jährigen ist ihre Zahl praktisch doppelt so hoch wie jene der Männer (82'800 bzw. 42'300) und bei den Personen ab 95 Jahren sogar 3,5-mal so hoch. Unter den 1400 Hundertjährigen und Älteren, die Ende 2012 in der Schweiz lebten, waren 1200 Frauen und 200 Männer. Demografisches Wachstum in den meisten Kantonen Die ständige Wohnbevölkerung nahm zwischen 2011 und 2012 in den meisten Kantonen zu. Im Jahr 2012 verzeichneten 11 von 26 Kantonen ein Bevölkerungswachstum, das im schweizerischen Durchschnitt (+1,0%) oder darüber lag. Die stärksten Zunahmen wiesen die Kantone Freiburg (+2,3%), Thurgau (+1,7%), Aargau (+1,5%), Wallis und Tessin (je +1,4%) auf. Ein Rückgang der Bevölkerung ergab sich nur im Kanton Appenzell Innerrhoden (-0,1%).
Vielfalt auf Gemeindeebene Die grösste Gemeinde ist Zürich mit 380'600 Personen, die kleinste Corippo (TI) mit 12 Personen. Die Gemeinde Corippo (TI) weist eine weitere Besonderheit auf: Sie umfasst doppelt so viele Männer wie Frauen. Im Gegensatz dazu machen in den Gemeinden Castenada (GR), Lohn (GR) und Mauraz (VD) die Frauen die grosse Mehrheit aus mit über 133 Frauen auf 100 Männer. Leysin (VD) ist die Gemeinde mit dem höchsten Ausländeranteil (60,7%), während in den Gemeinden Champoz (BE), Schelten (BE), Berken (BE), Willadingen (BE), Hüniken (SO), Mulegns (GR), Hinterrhein (GR), St. Martin (GR), Gresso (TI) und Martisberg (VS) im Jahr 2012 keine Ausländerinnen und Ausländer registriert waren.
Eine Person kann mehrere Wohnsitze in der Schweiz haben. Man spricht von Nebenwohnsitz, wenn eine Person ausserhalb ihrer Niederlassungsgemeinde bzw. der Gemeinde des Hauptwohnsitzes für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder von insgesamt drei Monaten innerhalb eines Jahres einen weiteren Wohnsitz hat.
Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems ersetzt seit diesem Jahr die neue (jährliche) Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) die bisherige Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP). STATPOP liefert Kennzahlen zum Bestand, zur Struktur (Alter, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit etc.), zur Entwicklung und zur räumlichen Verteilung der Bevölkerung sowie Angaben zur Zahl und Grösse der Haushalte. Definition der ständigen Wohnbevölkerung Mit der Einführung von STATPOP wurde unter Berücksichtigung von internationalen Empfehlungen auch der Begriff der «ständigen Wohnbevölkerung» neu definiert (Verordnung vom 19. Dezember 2008 über die eidgenössische Volkszählung [SR 431.112.1], Art. 2 Bst. d). Im Vergleich zu ESPOP umfasst die ständige Wohnbevölkerung in STATPOP ab 2010 zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten. Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen: - alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz; -ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]); - ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten; -Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten. Haupt- und Nebenwohnsitz Für die Zuordnung einer Person zu einer Gemeinde ist deren Hauptwohnsitz nach Art. 2 Bst. a der Volkszählungsverordnung massgebend. Eine Person kann nur einen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben.
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