Ende 2014 zählte die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz 8'237'666 Personen. Damit ist sie gegenüber 2013 um 98'000 Personen gewachsen (+1,2%). Diese Zunahme erklärt sich in erster Linie mit einem Wanderungssaldo - also einer Differenz zwischen Einwanderungen und Auswanderungen - von 76'223 Personen. Weitere Wachstumsfaktoren sind ein Geburtenüberschuss, d.h. die Differenz zwischen Geburten und Todesfällen, von 21'300 Personen und diverse statistische Bereinigungen (+500). Die Zunahme betrifft sowohl die Schweizerinnen und Schweizer (+37'000 Personen) als auch die ausländische Bevölkerung (+61'000). Einwanderung: Deutsche an der Spitze Im Jahr 2014 registrierte die Schweiz 187'326 Einwanderungen, was gegenüber 2013 einem Rückgang um 3,1 Prozent entspricht. Bei 26'177 Personen handelte es sich um Schweizer Staatsangehörige, bei 161'149 um ausländische. Deutsche (24'720), italienische (19'006), portugiesische (15'221), französische (14'520) und spanische Staatsangehörige (8'058) machen die Haupteinwanderungsgruppen aus. Diese fünf Gruppen vereinen die Hälfte aller Einwanderungen ausländischer Staatsangehöriger auf sich.
Die Zahl der Auswanderungen belief sich auf 111'103, davon waren 28'496 schweizerische und 82'607 ausländische Staatsangehörige. Im Vergleich zu 2013 nahmen die Auswanderungen um 4,6 Prozent zu. Wie bereits im Jahr 2013 wanderten die Schweizerinnen und Schweizer am häufigsten nach Frankreich aus (2014: 14,0%; 2013: 13,8%). Dahinter folgen als beliebteste Auswanderungsländer Deutschland (9,4%) und die Vereinigten Staaten (6,9%). Deutsche (16'284), italienische (6'957), französische (6'658), portugiesische (5'923) und britische Staatsangehörige (3'783) sind die Hauptgruppen ausländischer Auswanderinnen und Auswanderer. Diese fünf Gruppen vereinen knapp die Hälfte aller Auswanderungen ausländischer Staatsangehöriger auf sich. Einbürgerungen als Hauptwachstumsfaktor der Bevölkerung schweizerischer Staatsangehörigkeit Die Bevölkerung schweizerischer Staatsangehörigkeit ist im Jahr 2014 um 37'023 Personen gewachsen und erreichte Ende des Jahres den Stand von 6'239'207 Personen. Sie nahm hauptsächlich durch den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts (32'836) und durch einen leichten Geburtenüberschuss (+2'736 Personen im Jahr 2014) zu. Die Zahl der ständig in der Schweiz wohnhaften ausländischen Staatsangehörigen belief sich 2014 auf 1'998'459 Personen. Dies entspricht 24,3 Prozent der gesamten ständigen Wohnbevölkerung, verglichen mit 23,8 Prozent im Jahr 2013. Personen italienischer, deutscher, portugiesischer und französischer Staatsangehörigkeit, die ständig in der Schweiz wohnen, machten drei Viertel der ausländischen Personen, die aus einem EU-/EFTA-Mitgliedsland stammen, und die Hälfte aller ständig in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer aus. Der überwiegende Teil der ausländischen Staatsangehörigen lebt seit Langem in der Schweiz: Fast ein Fünftel davon ist in der Schweiz geboren. Es handelt sich um Ausländerinnen und Ausländer der zweiten oder dritten Generation. Von den im Ausland geborenen ausländischen Personen lebt fast jede zweite seit zehn oder mehr Jahren ununterbrochen in der Schweiz. Bevölkerungszuwachs in allen Kantonen Die ständige Wohnbevölkerung nahm in allen Schweizer Kantonen zu. Im Jahr 2014 lag das Bevölkerungswachstum in acht von 26 Kantonen über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von +1,2%, namentlich in den Kantonen Freiburg (+1,9%), Genf und Zug (je +1,7%), Waadt (+1,6%), Zürich und Wallis (je +1,5%), Aargau (+1,4%) und Thurgau (+1,3%). Die Kantone Nidwalden, Graubünden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Neuenburg (je +0,5%) und Uri (+0,4%) verzeichneten das geringste Bevölkerungswachstum.
Drei Faktoren beeinflussen die Bevölkerungsentwicklung der Kantone: der Geburtenüberschuss, der internationale Wanderungssaldo und der interkantonale Wanderungssaldo. Der Geburtenüberschuss hat in praktisch allen Kantonen zu einem Bevölkerungswachstum geführt. Einzig in den Kantonen Tessin, Schaffhausen und Basel-Stadt lag die Zahl der Todesfälle über jener der Geburten. Der internationale Wanderungssaldo ist in allen Kantonen positiv. Die Kantone Genf, Basel-Stadt und Tessin weisen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl die höchsten Einwanderungsüberschüsse auf, die Kantone Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden sowie Schwyz die niedrigsten. Die interkantonalen Wanderungssaldi fallen unterschiedlich aus. Zu den Kantonen, die dadurch einen Zuwachs verzeichneten, gehören zum Beispiel Freiburg, Zug und Basel-Landschaft. In Genf, Neuenburg und Basel-Stadt führten sie zu einer Abnahme der Bevölkerungszahl.
Die Veränderung der Zahl der ständigen Wohnbevölkerung ist auf folgende Komponenten zurückzuführen: 1) Geburtenüberschuss, 2) Wanderungssaldo, inklusive Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung und 3) Bestandesbereinigungen.
Seit dem Statistikjahr 2013 präsentiert das BFS die Migrationszahlen in veränderter Form. Die Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung werden zur Einwanderung und somit auch zum Wanderungssaldo gezählt. Diese Änderung wurde rückwirkend ebenfalls auf die Jahre 2011 und 2012 angewandt.
Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems ersetzt seit diesem Jahr die neue (jährliche) Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) die bisherige Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP). STATPOP liefert Kennzahlen zum Bestand, zur Struktur (Alter, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit etc.), zur Entwicklung und zur räumlichen Verteilung der Bevölkerung sowie Angaben zur Zahl und Grösse der Haushalte. Definition der ständigen Wohnbevölkerung Mit der Einführung von STATPOP wurde unter Berücksichtigung von internationalen Empfehlungen auch der Begriff der «ständigen Wohnbevölkerung» neu definiert (Verordnung vom 19. Dezember 2008 über die eidgenössische Volkszählung [SR 431.112.1], Art. 2 Bst. d). Im Vergleich zu ESPOP umfasst die ständige Wohnbevölkerung in STATPOP ab 2010 zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten. Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen: - alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz; - ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]); - ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten; - Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten. Haupt- und Nebenwohnsitz Für die Zuordnung einer Person zu einer Gemeinde ist deren Hauptwohnsitz nach Art. 2 Bst. a der Volkszählungsverordnung massgebend. Eine Person kann nur einen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben.
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