Die Bevölkerung der Schweiz ist 2015 um 1,1 Prozent gewachsen. Diese Entwicklung ist auf einen positiven Wanderungssaldo und einen Geburtenüberschuss zurückzuführen. Die demografische Alterung setzt sich fort, wobei sie bei den Schweizerinnen und Schweizern stärker ausgeprägt war. Soweit die provisorischen Ergebnisse der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte des Bundesamtes für Statistik (BFS).
Viele Zuwanderungen und zahlreiche Abwanderungen Im Jahr 2015 registrierte die Schweiz 188'300 Einwanderungen, was gegenüber 2014 einer Zunahme von 0,5 Prozent entspricht. Bei 25'900 Personen handelte es sich um Schweizerinnen und Schweizer, bei 162'500 um ausländische Staatsangehörige. Die Zahl der Auswanderungen belief sich auf 113'400, davon betrafen 30'100 schweizerische und 83'300 ausländische Staatsangehörige. Im Vergleich zu 2014 nahmen die Auswanderungen somit um 2,1 Prozent zu. Aufgrund der zahlreicheren Auswanderungen ging der Wanderungssaldo gegenüber 2014 leicht zurück. Er betrug 74'900 Personen gegenüber 76'200 im Vorjahr. Jede zweite Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist zwischen 25 und 49 Jahre alt Der Anteil der Personen ab 65 Jahren beläuft sich in der Schweiz auf 18 Prozent (gegenüber 20% bei Personen unter 20 Jahren). Aktuell sind jede fünfte Frau und jeder sechste Mann über 64 Jahre alt. In der weiblichen Bevölkerung ist der Anteil der über 64-Jährigen bereits jetzt höher als derjenige der unter 20-jährigen Frauen (19,9% gegenüber 19,4%). Drei Faktoren beeinflussen die Bevölkerungsentwicklung der Kantone: der Geburtenüberschuss, der internationale Wanderungssaldo und der interkantonale Wanderungssaldo. Der Geburtenüberschuss hat praktisch in allen Kantonen zu einem Anstieg der Bevölkerungszahl geführt. Besonders ausgeprägt war diese Zunahme in den Kantonen Zug, Freiburg und Genf. Einzig in Graubünden, Solothurn, Basel-Landschaft, Uri, Schaffhausen, Basel-Stadt und im Tessin lag die Zahl der Todesfälle über jener der Geburten.
Gemäss dem Staatssekretariat für Migration (SEM) wurden 2015 insgesamt 39'500 neue Asylanträge gestellt. Diese Einreisen werden in Übereinstimmung mit der Regel der zwölfmonatigen Aufenthaltsdauer nicht zu den Einwanderungen der ständigen Wohnbevölkerung im Jahr 2015 gezählt, sondern zu denjenigen von 2016, sofern sich diese Personen Ende 2016 immer noch in der Schweiz aufhalten.
Die Veränderung der Zahl der ständigen Wohnbevölkerung ist auf folgende Komponenten zurückzuführen: 1) Geburtenüberschuss, 2) Wanderungssaldo, inklusive Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung und 3) Bestandesbereinigungen.
Seit dem Statistikjahr 2013 präsentiert das BFS die Migrationszahlen in veränderter Form. Die Übertritte von der nichtständigen Wohnbevölkerung in die ständige Wohnbevölkerung werden zur Einwanderung und somit auch zum Wanderungssaldo gezählt. Diese Änderung wurde rückwirkend ebenfalls auf die Jahre 2011 und 2012 angewandt.
Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems ersetzt seit diesem Jahr die neue (jährliche) Statistik der Bevölkerung und Haushalte (STATPOP) die bisherige Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP). STATPOP liefert Kennzahlen zum Bestand, zur Struktur (Alter, Geschlecht, Zivilstand, Staatsangehörigkeit etc.), zur Entwicklung und zur räumlichen Verteilung der Bevölkerung sowie Angaben zur Zahl und Grösse der Haushalte. Definition der ständigen Wohnbevölkerung Mit der Einführung von STATPOP wurde unter Berücksichtigung von internationalen Empfehlungen auch der Begriff der «ständigen Wohnbevölkerung» neu definiert (Verordnung vom 19. Dezember 2008 über die eidgenössische Volkszählung [SR 431.112.1], Art. 2 Bst. d). Im Vergleich zu ESPOP umfasst die ständige Wohnbevölkerung in STATPOP ab 2010 zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten. Zur ständigen Wohnbevölkerung zählen: - alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz; - ausländische Staatsangehörige mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für mindestens zwölf Monate (Ausweis B oder C oder EDA-Ausweis [internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige]); - ausländische Staatsangehörige mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) für eine kumulierte Aufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten; - Personen im Asylprozess (Ausweis F oder N) mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens zwölf Monaten. Haupt- und Nebenwohnsitz Für die Zuordnung einer Person zu einer Gemeinde ist deren Hauptwohnsitz nach Art. 2 Bst. a der Volkszählungsverordnung massgebend. Eine Person kann nur einen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben.
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